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pafl: Regierung schafft Klarheit bei Überweisungen

(ots)

Regierung löst Konflikt zwischen Ärzten und Krankenkassen

Vaduz, 7. Februar – Im Konflikt zwischen Krankenkassenverband 
(LKV) und Ärztevereinigung konnte auf Grundlage eines 
Vermittlungsvorschlags der Regierung eine Einigung erzielt werden. 
Überweisungen an ausländische Spezialärzte ohne Kassenvertrag 
erfolgen künftig mittels eines Formulars mit vorformulierten 
Optionen. Diese Einigung wird die Regierung in einer Verordnung 
festhalten. Damit sind Überweisungen an Spezialärzte auch weiterhin 
gesichert und klar geregelt.
Zwischen 1996 und 2003 sind die Kosten in der obligatorischen 
Krankenversicherung in Liechtenstein um rund 50 Prozent gestiegen, 
was zu hohen jährlichen Prämiensteigerungen geführt hat. Infolge 
dessen wurden im Rahmen der Gesundheitsreform mit dem Ziel der 
Kostenkontrolle verschiedene Massnahmen wie die Aufhebung des 
Vertragszwangs zwischen Krankenkassen und Ärzten umgesetzt.
Überweisungen gesichert
Überweisungen des behandelnden Arztes mit Kassenvertrag an einen 
Spezialarzt ohne Vertrag sind trotz kostendämmender Neuregelungen 
nach wie vor möglich. So kann der behandelnde Arzt die Patienten per 
Formular an den Spezialisten ohne Vertrag überweisen.
Bezüglich der Modalitäten solcher Überweisungen bestanden 
zwischen Krankenkassenverband und Ärztevereinigung zuletzt 
unterschiedliche Auffassungen. Die Krankenkassen favorisierten ein 
Formular, bei welchem der Arzt eine kurze schriftliche Begründung 
angeben sollte, die Ärztevereinigung hingegen bevorzugte ein 
Formular mit vorformulierten Auswahlmöglichkeiten zum Ankreuzen.
Erfolgreiche Vermittlung durch Regierung
Auf Vorschlag der Regierung konnte zwischen den beiden 
Verhandlungsparteien eine Einigung erzielt werden. So hat das 
zuständige Regierungsressort eine Formularvorlage ausgearbeitet, die 
dem Anliegen der Ärztevereinigung entspricht und auch vom 
Krankenkassenverband akzeptiert wurde.
Um diese Regelung für beide Parteien verbindlich festzuhalten, 
hat die Regierung am 7. Februar zudem eine entsprechende Verordnung 
erlassen. Überweisungen an Spezialärzte ohne Vertrag sind dann unter 
einer der folgenden Bedingungen möglich:
1. Wenn im Versorgungsnetz kein entsprechender Leistungserbringer 
mit Kassenzulassung vorhanden ist. 
2. Wenn die medizinisch notwendige Subspezialität nicht gegeben ist 
oder die Infrastruktur im Versorgungsnetz nicht vorhanden ist. 
3. Wenn das Vertrauen des Patienten oder des Arztes in den 
entsprechenden Leistungserbringer im Versorgungsnetz nicht gegeben 
ist. 
4. Wenn medizinische Dringlichkeit besteht.
Zusatzversicherung nicht erforderlich
Mit dieser Regelung ist gewährleistet, dass die Versicherten bei 
entsprechender medizinischer Notwendigkeit auch in der 
Grundversicherung weiterhin durch Spezialärzte ohne Kassenvertrag 
behandelt werden können. Eine Zusatzversicherung ist für diese Fälle 
daher nicht erforderlich.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für volle 
Kostenbeteiligung bei Behandlung durch Ärzte ohne Kassenvertrag ist 
nur für Personen prüfenswert, die ausländische Ärzte oder 
Spezialisten trotz ausreichender inländischer Versorgung frei wählen 
wollen. Ausgenommen sind jeweils Notfälle, da in diesen Fällen 
generell keine Zusatzversicherung erforderlich ist. Zu beachten ist 
ferner eine Übergangsbestimmung, die auch bis 2008 volle 
Kostenbeteiligung bei ambulanter Behandlung durch einen Arzt ohne 
Kassenvertrag garantiert, wenn der Patient diesen Arzt seit 
mindestens Anfang 2001 regelmässig konsultiert hat.
Hochwertige Versorgung gesichert
Die Versicherten in Liechtenstein geniessen bereits in der 
Grundversicherung eine hochwertige medizinische Versorgung durch 
rund 85 inländische und ausländische Ärzte. Diese umfassende 
medizinische Versorgung wird ergänzt durch Verträge mit 
verschiedenen Spitälern zur stationären und ambulanten Behandlung.
Um auch Spezialbehandlungen zu gewährleisten, können die 
liechtensteinischen Versicherten in der Grundversicherung bei 
medizinischer Notwendigkeit durch Überweisung eines Vertragsarztes 
Spezialärzte aufsuchen, ohne dass hierfür eine Zusatzversicherung 
erforderlich wäre. Die Modalitäten dieser Überweisungspraxis wurden 
mit dem Vermittlungsvorschlag der Regierung patientenfreundlich und 
klar geregelt.

Kontakt:

Karin Zech
Ressort Gesundheit
+423 236 60 10

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