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pafl: Anpassung der Sozialleistungen

(ots)

Vaduz, 9. Dezember (pafl) – Die Renten der AHV/IV/FAK werden auf 1. Januar 2005 um durchschnittlich 1.9 Prozent erhöht. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2004 die entsprechende Verordnung abgeändert. Im Zusammenhang mit der Rentenerhöhung werden auch weitere Leistungen wie die Beiträge der monatlichen Blindenbeihilfen, die Anpassung der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV/FAK sowie die Teuerungszulagen an die Rentner der obligatorischen Unfallversicherung angepasst.

Der Mindestbeitrag der Altersrente bei lückenloser 
Versicherungsdauer wird um 1.9 Prozent von bisher 1'055 Franken auf 
neu 1'075 Franken monatlich erhöht. Die Bandbreite der Altersrente 
bei lückenloser Versicherungsdauer liegt somit zwischen 1'075 
Franken und 2'150 Franken monatlich.
Die Einkommensgrenze für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV/FAK 
wird ebenfalls um 1.9 Prozent erhöht. Die Wohnnebenkostenpauschalen 
werden für Alleinstehende auf 1'500 Franken und für die übrigen 
Bezügerkategorien auf 2'000 Franken angehoben.
Ebenso werden die Beiträge der monatlichen Blindenbeihilfen 
angepasst und die Rente aus der obligatorischen Unfallversicherung 
wird um 2.6 Prozent angehoben.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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