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pafl: Optimierung der öffentlichen Arbeitsvermittlung

Vaduz, 29. Oktober (pafl) -

(ots)

Neues Anreizsystem und Erweiterung der Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern

Die bisher von vier privaten
Vermittlungsbüros betreuten Stellensuchenden werden gemäss 
Neukonzept der Regierung zukünftig direkt durch das Amt für 
Volkswirtschaft, Abteilung Arbeit, betreut. Von der Gesamtzahl der 
Arbeitslosen befinden sich gegenwärtig knapp 500 Personen in der 
Betreuung durch vier private Vermittlungsbüros. Die bestehenden 
Vertragsverhältnisse mit diesen vier vom Amt für Volkswirtschaft 
beauftragten Stellenvermittlungsbüros werden laut 
Regierungsentscheid vom 26. Oktober auf Ende März 2005 aufgelöst. 
Eine externe Analyse hat klar aufgezeigt, dass die bisherigen 
Verträge auf der Basis von finanziellen Entschädigungen für 
Betreuungsaktivitäten nicht zielführend sind und der entsprechende 
Aufwand sehr hoch ist. Mit der neuen erfolgsorientierten Lösung 
werden Kosten eingespart und damit die Arbeitslosenkasse entlastet, 
welche durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert 
wird. Die privaten Stellenbüros haben gute Betreuungsarbeit 
geleistet, doch zeigt sich die Notwendigkeit, das Anreizsystem bei 
gestiegener Arbeitslosigkeit anzupassen.
Die privaten Vermittlungsbüros sollen in Zukunft keine 
Kontrollaufgaben mehr wahrnehmen, dafür vermehrt ihre 
Kernkompetenzen bei Temporär- und Festanstellungen unter Beweis 
stellen können und für erfolgreiche Tätigkeit einen Bonus erhalten. 
Davon können neu alle registrierten Personalvermittlungsbüros 
profitieren.
Lückenlose Beratung für Arbeitssuchende
Die bisher den privaten Büros zugeteilten Arbeitssuchenden werden 
bis zur Übergabe ans Amt für Volkswirtschaft durch die jetzigen 
Bezugspersonen weiter betreut. Die stellensuchenden Personen sollen 
im Laufe des ersten Quartals 2005 schrittweise durch das Amt für 
Volkswirtschaft übernommen werden. Zu diesem Zweck wird die 
Organisation des Amtes für Volkswirtschaft in den nächsten Wochen 
angepasst, damit optimale Voraussetzungen für die Stellensuchenden 
geschaffen werden können. Auf jeden Fall wird eine lückenlose 
Betreuung und sorgfältige Übergabe sichergestellt und die 
betroffenen Personen werden rechtzeitig und persönlich informiert.
Hohe Anforderungen an Beratungspersonal
Die Anforderungen an Personalberater in der Arbeitsvermittlung sind 
hoch, stehen die Klienten und Klientinnen doch in einer für sie 
belastenden und unangenehmen Situation. Mit dem Verlust der Arbeit 
tauchen oft auch Fragen der Existenzsicherung und Probleme bei der 
Erhaltung der Lebensqualität auf. Personalberater müssen als 
Zielsetzungen nicht nur die Chancen ihrer Klienten auf dem 
Arbeitsmarkt unterstützen und stärken, sie müssen im Sinne eines 
ganzheitlichen Beratungsauftrages auch die psychosozialen Aspekte in 
die Beratung einfliessen lassen. Dazu kann es notwendig sein, 
Klienten und Klientinnen gezielt anderen Institutionen zuzuweisen, 
die spezifische Unterstützung zum Beispiel bei Budgetfragen, 
Schuldensanierung oder bei Suchtproblemen leisten können. Umgekehrt 
erwarten Institutionen wie das Amt für Soziale Dienste, die 
Invalidenanstalt oder auch die Bewährungshilfe eine adäquate 
Begleitung ihrer Klientel durch die öffentliche Arbeitsvermittlung.
Diese Aufgabevielfalt erfordert qualifizierte Beratungspersonen mit 
hoher Sozialkompetenz, einer gewissen Lebenserfahrung und der 
Fähigkeit auf die Probleme der ihnen anvertrauten Personen mit 
gezielten Massnahmen zu reagieren.

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