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pafl: Abänderung des Telekommunikationsgesetzes

(ots)

Vaduz, 25. August (pafl) – Die Regierung hat mit einen Bericht und Antrag die Umsetzung der EG-Richtlinie 98/84/EG in liechtensteinisches Recht zuhanden des Landtags beantragt. Ziel und wesentlicher Inhalt der Richtlinie ist es, die gewerbsmässige Verbreitung von "Vorrichtungen" zu verhindern, mit denen sich der Zugangsschutz von Fernseh- und Radiosendungen sowie von anderen Diensten der Informationsgesellschaft unbefugterweise überwinden lässt.

Zugangskontrollierte Dienste sind Inhalte, die nur unter der 
Voraussetzung einer entsprechenden Berechtigung bezogen werden 
können. Diese Berechtigung tritt in Form eines 
"Zugangskontrolldienstes" in Erscheinung, der zum Beispiel dazu 
dient, eine von Anbietern des in Frage stehenden Inhalts angebrachte 
Verschlüsselung zu kodieren und beim Nutzer zu dekodieren.
Nachdem es sich bei diesen Inhalten um Informationsdienste handelt, 
die in der Regel nur gegen Entgelt erbracht werden, ist ein 
"Schwarzmarkt" entstanden, auf dem nicht zugelassene oder nicht 
autorisierte Vorrichtungen vertrieben werden, die einen 
unberechtigten Zugang zu zugangskontrollierten Diensten ermöglichen. 
Gegen Praktiken dieser Art wendet sich die Regierungsvorlage und die 
dahinter stehende Richtlinie 98/84/EG.

Kontakt:

Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 21

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