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pafl: Vernehmlassung zum Kartellgesetz

(ots)

Vaduz, 14. Mai (pafl) – Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht zum Erlass eines Gesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz) genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis zum 30. Juni 2004 unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei beziehen.

Wettbewerbsvorschriften für Liechtenstein?
Die zunehmende Bedeutung der Wettbewerbspolitik und die 
Neuausrichtung des europäischen Wettbewerbesrechts mit dem 
Schwerpunkt der Dezentralisierung, das heisst der Anwendung der 
Wettbewerbsregeln durch die nationalen Wettbewerbsbehörden, stellt 
auch Liechtenstein vor die Frage, ob Wettbewerbsvorschriften 
einzuführen sind. Aus der Sicht des internationalen Rechts ist 
Liechtenstein nicht verpflichtet, eine Wettbewerbsgesetzgebung zu 
schaffen. Liechtenstein ist aber zuständig, wettbewerbsbeschränkende 
Sachverhalte, die sich im Inland auswirken, zu regeln, und zwar auch 
dann, wenn diese im Ausland veranlasst werden.
Analyse der Regierung
In Liechtenstein bestehen Anreize für Wettbewerbsbeschränkungen 
wie beispielsweise das hohe Volkseinkommen, die verbreitete 
Verbandsstruktur, die nach wie vor bestehenden Grenzkontrollen zum 
übrigen EWR sowie der Umstand, dass Liechtenstein und die Schweiz 
häufig für den Vertrieb von Investitionsgütern, dauerhaften 
Konsumgütern, Dienstleistungen und Produkten für den täglichen 
Bedarf zu einem einheitlichen Vertriebsgebiet zusammengefasst und 
als Ganzes gegenüber dem Ausland abgeschottet werden. Diese 
Abschottung wird genutzt, um in Liechtenstein höhere Preise 
durchzusetzen als im übrigen EWR. Davon benachteiligt sind nicht nur 
Konsumenten, sondern auch ortsansässige Gewerbebetriebe und 
Unternehmen. Die höheren Einkaufskosten bedeuten für sie einen 
Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen aus dem benachbarten EWR- 
Raum.
Weitere Wirtschaftsbereiche
Auch in den liberalisierten Wirtschaftsbereichen wie 
Telekommunikation, Elektrizität und Erdgas besteht ohne 
Wettbewerbsgesetzgebung wie in anderen Ländern die Gefahr, dass die 
Liberalisierung ihr Ziel – tiefere Preise durch funktionierenden 
Wettbewerb – nicht erreicht.
Kompetenzzentrum
Ein Kompetenzzentrum in diesem Bereich, das die internationale 
Entwicklung genauer verfolgen könnte (EWR, OECD etc.), ist für 
Liechtenstein ebenfalls von Vorteil. Insbesondere wird mit dem 
vorgeschlagenen Gesetz der nationalen Wettbewerbsbehörde die 
Möglichkeit gegeben, eine enge Zusammenarbeit mit den 
Wettbewerbsbehörden der Nachbarländer (Schweiz, Österreich, 
Deutschland) einzugehen und entsprechende Synergien zu nutzen.
Vorteil eines Kartellgesetzes
Die Regierung ist der Ansicht, dass die Vorteile eines 
liechtensteinischen Kartellgesetzes klar überwiegen und schlägt 
deshalb eine Gesetzesvorlage vor, die in Nachbildung des 
schweizerischen Kartellgesetzes und in voller Kompatibilität mit der 
europäischen Gesetzgebung wirksamen Wettbewerb gewährleisten soll. 
Ziel der Vorlage ist es, möglichst unbürokratisch und soweit wie 
möglich mit zivilrechtlichen Mitteln für wirksamen Wettbewerb zu 
sorgen.
Schaffung einer Wettbewerbsbehörde
In organisatorischer Hinsicht ist die Schaffung einer 
liechtensteinischen Wettbewerbsbehörde vorgesehen. Diese soll in 
Berücksichtigung bestehender Strukturen und Ressourcen beim Amt für 
Volkswirtschaft eingerichtet werden.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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