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pafl: Hochschulwesen wird modernisiert

(ots)

Vaduz, 13. April (pafl) -

Die Regierung will das
Hochschulwesen in Liechtenstein neu regeln und an heutige 
Anforderungen anpassen. Dazu hat sie einen entsprechenden Bericht 
und Antrag zuhanden des Landtags verabschiedet. Anlass für die 
Neuregelung sind einerseits die neuen europäischen Standards und 
Zielsetzungen im Hochschulbereich und andererseits verschiedene 
Probleme und Fragestellungen im liechtensteinischen 
Hochschulbereich.
Liechtenstein hat sich als Mitunterzeichner der Bologna Erklärung 
und der Lissabonner Konvention zu deren Umsetzung verpflichtet. Mit 
der vorliegenden Neuregelung des Hochschulwesens wird hierfür die 
gesetzliche Grundlage geschaffen.
Im Einzelnen umfasst die Neuregelung unter anderem die Definition 
der verschiedenen Arten von Studiengängen, die Einführung des 
European Credit Transfer Systems, die Verpflichtung, ein Diploma 
Supplement abzugeben, die Festschreibung eines Qualitätsmanagements 
und die Regelung der Aufsicht.
Darüber hinaus bietet die Neuregelung auch die Möglichkeit, 
verschiedene Probleme und Fragestellungen zu klären, die sich in den 
letzten Jahren im liechtensteinischen Hochschulbereich gezeigt haben 
und nur bedingt mit der europäischen Entwicklung zu tun haben. 
Konkret sind dies unter anderem Probleme bei Gesuchen um die 
Gründung von Hochschulen, die sich in den letzten Jahren zunehmend 
ergeben haben, die Klärung der Namensbezeichnung von Hochschulen in 
Liechtenstein oder die Verleihung von akademischen Graden und 
Titeln. Gleichzeitig können auch andere Bereiche geklärt werden, die 
bisher keine klare gesetzliche Regelung hatten, beispielsweise 
Fragen der Zulassung zum Studium oder Fragen der Finanzierung.
Im Kontext der vorgesehenen Neuregelung des Hochschulwesens ist es 
notwendig, bei Schaffung des Gesetzes über das Hochschulwesen das 
Gesetz über Fachhochschulen, Hochschul- und Forschungsinstitute mit 
dem neuen Gesetz zu harmonisieren, damit es nicht zu Redundanzen 
oder gar Widersprüchen kommt. Das Gesetz über Fachhochschulen, 
Hochschul- und Forschungsinstitute wird zu diesem Zweck dergestalt 
umgeformt, dass es weiterhin als gesetzliche Grundlage für die 
öffentlich-rechtliche Stiftung "Fachhochschule Liechtenstein" dienen 
kann. Alle anderen Regelungen werden aus diesem Gesetz gestrichen, 
da sie nunmehr im Gesetz über das Hochschulwesen enthalten sind.

Kontakt:

Wendula Matt
Tel.: +423/236 60 23
wendula.matt@mr.llv.li

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