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pafl: Neuer Wegweiser macht Liechtenstein fit für den Konsumentenschutz

(ots)

Vaduz, 31. März 2004 - Unter dem Titel "Konsumentenschutz im Fürstentum Liechtenstein" stellte Regierungsrat Hansjörg Frick am 31. März 2004 eine neue Broschüre der Regierung vor, die Liechtenstein mit dem Konsumentenrecht vertraut machen soll. Der Wegweiser bildet einen wichtigen Schritt zu mehr Konsumentenschutz in Liechtenstein und erleichtert die Information für Konsumenten in Bereichen wie Vertragsabschluss, Haustürgeschäfte, mündliche Zusagen oder Lieferung nicht bestellter Waren.

Wissen fördert Konsumentenschutz
Der im Zusammenhang mit der Schaffung des 
Konsumentenschutzgesetzes in Liechtenstein ausgearbeitete Leitfaden 
fasst die wichtigsten Punkte des Konsumentenschutzes sowie des 
Konsumentenschutzgesetzes für den Bürger zusammen. Der praktische 
Ratgeber unterstreicht die Bedeutung der Transparenz im 
Konsumentenschutz. "Wir haben eine Reihe von Informationen, die es 
den Konsumenten ermöglichen soll, ihr Recht durchzusetzen, in einem 
Gesetzeswerk zusammengeführt. Wir schaffen Übersichtlichkeit und 
leisten damit einen Beitrag zur Vermittlung der wichtigsten 
Rechtsgrundlagen, um sich als Konsument wehren zu können", so 
Regierungsrat Hansjörg Frick.
Mehr Sicherheit für Konsumenten
Konsumentenschutz ist eine Aufgabe, die viele Lebensbereiche 
betrifft: Er reicht vom Schutz der Konsumenten vor Täuschung und 
Übervorteilung bei Vertragsabschluss, vor Produkten, die Gesundheit 
und Sicherheit gefährden, bis hin zum Schutz vor der Verführung der 
Werbung. Der Konsum in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung. 
Dabei ist die Stellung der Konsumenten oft gefährdet: Konsumenten 
sind keine gleichberechtigten Partner, da sie nicht den gleichen 
Zugang zu Informationen haben, wie z. B. Unternehmer. Das 
Ungleichgewicht zwischen Konsument und Hersteller ist durch die 
wirtschaftliche und soziale Entwicklung der letzten 20 Jahre eher 
vergrössert worden. Auch ist die Orientierung der Konsumenten an 
sich schwieriger geworden. Das zunehmende internationale Angebot an 
Waren und Dienstleistungen ist nicht mehr überschaubar; für die 
Konsumenten ist es schwer, Vergleiche hinsichtlich Qualität, Preis 
und sonstiger Konditionen zu ziehen. Vor diesem Hintergrund ist 
Regierungsrat Hansjörg Frick überzeugt, dass Konsumenteninformation 
und Transparenz die Entscheidungskompetenz des Einzelnen stärken und 
die Selbstbestimmung fördern können.
Beitrag zu erhöhtem Konsumentenschutzniveau
Wer kennt ihn nicht, den Staubsauger-Vertreter, der an der 
Haustür klingelt und dem Konsumenten stets das neueste Modell 
verkaufen will? Wer kennt nicht die klassischen Kaffeefahrten, 
welche meistens eine Überrumpelung der Teilnehmer zur Folge haben? 
Die Broschüre zeigt in solchen und anderen Fällen z.B. was 
eigentlich ein Vertrag ist, wie ein Vertrag zustande kommt, was die 
Unterschrift für Wirkungen hat, ob man "Gekauftes" umtauschen kann, 
was man tun kann, wenn man beim Vertragsabschluss hereingelegt 
worden ist oder wie man Verträge anfechten kann und was man tun 
soll, wenn die gelieferte Ware nicht in Ordnung ist. Der Wegweiser 
soll dem Konsumenten in diesem Zusammenhang als Hilfestellung 
dienen, um die wirtschaftliche und rechtliche Unterlegenheit im 
Geschäftsverkehr auszugleichen. Die Broschüre enthält Hinweise auf 
Themen wie Rücktrittsrechte, unzulässige Vertragsbestandteile, 
Kostenvoranschläge, Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen, 
besondere Vertragsarten, Pauschalreisen, etc. auf und ist damit ein 
Beitrag zu einem besseren Schutz für die liechtensteinischen 
Konsumenten.
Konsumenteninformation als Instrument für zukünftige 
Herausforderungen
"Die Schaffung eines Konsumentenschutzgesetzes im Fürstentum 
Liechtenstein bildet einen wichtigen Meilenstein im Bemühen um die 
Einführung eines wirksamen Konsumentenschutzes. Einerseits wollen 
wir zu einem höheren Niveau im Bereich Konsumentenschutz in 
Liechtenstein und andererseits speziell zur Verbesserung der 
Information der Konsumenten beitragen", so Regierungsrat Hansjörg 
Frick. Die Regierung wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, ein 
hohes Konsumentenschutzniveau zu gewährleisten und Rahmenbedingungen 
für eine Entwicklung zu schaffen, die die Konsumenteninteressen 
angemessen berücksichtigt und stärkt.
Die Broschüre wird in den nächsten Tagen an alle 
liechtensteinischen Haushalte verschickt. Zusätzlich kann der 
Wegweiser beim Amt für Volkswirtschaft, Fachbereich 
Konsumentenschutz (Telefon: +423/236 62 93) bezogen werden. Weiters 
besteht die Möglichkeit die Broschüre unter www.avw.llv.li 
(Konsumentenschutz) herunterzuladen.

Kontakt:

Cornelia Marxer
Ressort Wirtschaft
Tel.: +423/236 61 79

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