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pafl: Personen- und Gesellschaftsrechtes wird abgeändert

(ots)

Vaduz, 24. März (pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht
und Antrag zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts 
zuhanden des Landtags verabschiedet. Anlass für die Vorlage ergab 
sich aus der Änderung von drei EWG-Richtlinien.
"Fair Value"-Richtlinie
   Die Richtlinie 2001/65/EG ("Fair Value"-Richtlinie) räumt den EWR-
Mitgliedstaaten das Wahlrecht ein, die Bewertung von   
Finanzinstrumenten mit dem beizulegenden Zeitwert (anstelle zu den 
Anschaffungs- und Herstellungskosten) zu gestatten oder 
vorzuschreiben. Dieses Wahlrecht kann auf Konzernabschlüsse 
beschränkt werden. Die Vorlage sieht vor, die "Fair Value"-Bewertung 
nur im Rahmen von Konzernabschlüssen zu gestatten; von der 
Verpflichtung zur "Fair Value"-Bewertung wie auch von der Ausdehnung 
der "Fair Value"-Bewertung auf Einzelabschlüsse wird abgesehen.
International Accounting Standards Board (IASB) 
   Mit der Richtlinie 2003/51/EG sollen die zwischen den EU- 
Rechnungslegungsrichtlinien und den internationalen 
Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards 
Board (IASB) bestehenden Konflikte beseitigt, die EU- 
Rechnungslegungsrichtlinien um die im Rahmen der internationalen 
Rechnungslegungsstandards des IASB vorhandenen Optionen ergänzt und 
in einigen anderen Bereichen grundlegend modernisiert werden. Diese 
Richtlinie soll es den EWR-Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre auf der 
Vierten und Siebten EU-Richtlinie beruhenden 
Rechnungslegungsvorschriften an die internationalen 
Rechnungslegungsstandards des IASB anzunähern, sofern sie dies 
wollen. Bei der überwiegenden Anzahl der Bestimmungen der Richtlinie 
handelt es sich um "Kann-Bestimmungen", deren Übernahme in 
nationales Recht fakultativ ist. Die Regierung sieht vor, nur die 
absolut notwendigen Bestimmungen der Richtlinie umzusetzen. Eine 
grundlegende Überarbeitung der geltenden 
Rechnungslegungsvorschriften des PGR (Artikel 1045 bis 1130) im 
Hinblick auf die im Rahmen der internationalen 
Rechnungslegungsstandards des IASB bestehenden Regelungen ist somit 
nicht vorgesehen. Um aber gleichwohl die Anwendung der 
internationalen Rechnungslegungsstandards des IASB, insbesondere in 
Bezug auf den Einzelabschluss, zu fördern oder zumindest nicht zu 
behindern, beabsichtigt die Regierung, das Prinzip der 
Massgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz zu 
durchbrechen, sofern die Jahresabschlüsse unter Anwendung der 
internationalen Rechnungslegungsstandards des IASB erstellt werden.
Richtlinie 2003/38/EG 
   Die Richtlinie 2003/38/EG erlaubt den einzelnen EWR-
Mitgliedstaaten die Erhöhung der Schwellenwerte für kleine und 
mittelgrosse Unternehmen. Die Vorlage sieht vor, die Schwellenwerte 
in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie im maximal 
möglichen Umfang anzuheben.
Die Umsetzung der EU-Richtlinien wurde ausserdem zum Anlass 
genommen, einige seit der letzten Revision des PGR aufgetauchte 
Unklarheiten zu beseitigen.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34

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