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pafl: Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung

(ots)

Vaduz, 31. Oktober 2003 (pafl) -

Die Regierung hat an ihrer
Sitzung vom 28. Oktober 2003 die Vernehmlassungsentwürfe zu einem 
Gesetz und einer Verordnung zum Schutz vor nicht-ionisierender 
Strahlung (NISG und NISV) genehmigt. Das Gesetz und die Verordnung, 
die sich an den Schweizerischen Regelungen orientieren, enthalten 
Bestimmungen für Quellen elektromagnetischer Felder. Besonders 
grosse Aufmerksamkeit wird dem Schutz von Mensch und Umwelt und dem 
Interessensausgleich der Zielgruppen Bevölkerung, Betreiber und 
Behörden geschenkt. Zentral in diesem Zusammenhang ist die 
Festlegung der Grenzwerte, insbesondere im Bereich Mobilfunk.
Mit einem Postulat wurde die Regierung im Juni 2000 aufgefordert, 
die gesetzliche Festlegung von Immissionsgrenzwerten von 
elektromagnetischer Strahlung zu prüfen und dem Landtag 
gegebenenfalls einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen. In 
der Folge beauftragte die Regierung eine Arbeitsgruppe, eine Gesetz 
und eine Verordnung zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung zu 
erarbeiten. Bei der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe legte die 
Regierung grossen Wert darauf, dass alle Interessensgruppierungen 
vertreten waren. Damit wurde gewährleistet, dass alle Meinungen in 
geeigneter Form direkten Eingang in die Beratungen und Diskussionen 
zu den Entwürfen fanden. Als Ergebnis dieser offenen und umfassenden 
Auseinandersetzung mit dem Thema steht ein Gesetzes- bzw. 
Verordnungsentwurf, der im Sinne eines auf Konsens beruhenden 
Kompromisses von allen Seiten getragen wird.
An erster Stelle stand die Frage, ob und wenn ja, ab welchem Niveau 
die Einwirkung von elektromagnetischer Strahlung die Gesundheit 
beeinträchtigt. Diese Frage kann heute wissenschaftlich noch nicht 
eindeutig beantwortet werden. Es existieren Verdachtsmomente 
bezüglich einer gesteigerten Elektrosensitivität und der 
Schädlichkeit von elektromagnetischer Strahlung für die Gesundheit. 
Diese Erkenntnisse finden im Gesetz und in der Verordnung 
angemessene Berücksichtigung. Der Entwurf sieht die Beibehaltung der 
bisher gültigen Grenzwerte vor, wie sie auch in der Schweiz gelten. 
Damit wird dem Vorsorgeprinzip entsprochen. Zudem mussten die zu 
beachtenden rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen sichtbar 
gemacht werden, um hiernach den Handlungsspielraum bestimmen zu 
können.
Zusammengefasst ist zu sagen, dass insbesondere im Bereich Mobilfunk 
das internationale rechtliche Umfeld, zwischenstaatliche Abkommen 
und die technische Machbarkeit bei der Kleinheit Liechtensteins eine 
massgebliche Senkung der heutigen Grenzwerte nicht zulassen. 
Ansonsten wären in letzter Konsequenz in Liechtenstein der Betrieb 
eines eigenständigen Mobilfunknetzes und somit die Aufrechterhaltung 
einer eigenständigen Telekommunikationspolitik nicht mehr möglich. 
In der Gesetzes- und der Verordnungsvorlage schlägt die Regierung 
deshalb dieselben Grenzwerte vor, wie sie in der Schweiz gelten. 
Eine weitere Senkung wäre nur im internationalen Rahmen und aufgrund 
einer international abgestimmten Änderung der technischen Standards 
im Telekommunikationssektor möglich.

Kontakt:

Johann Pingitzer
Tel.: +423/236 60 44
johann.pingitzer@mr.llv.li

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