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pafl: Keine Straflosigkeit für Kriegsverbrecher

(ots)

Vaduz, 15. Oktober (pafl) -

Die Regierung hat den Bericht
und Antrag über das Erste Zusatzprotokoll zum Europäischen 
Auslieferungsübereinkommen zuhanden des Landtags verabschiedet. Das 
Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen ergänzt 
dessen Artikel 3 betreffend die politischen strafbaren Handlungen. 
Mit dieser Ergänzung werden die Vertragsstaaten verpflichtet, einer 
Reihe von Straftaten, welche durch Verweise auf bestehende 
internationale Übereinkommen spezifiziert sind, den politischen 
Charakter abzuerkennen und damit als auslieferungsfähige strafbare 
Handlungen zu betrachten. Zweck dieser Bestimmung ist es, dem 
ersuchten Staat die Möglichkeit zu verwehren oder einschränken zu 
können, bestimmte strafbare Handlungen als politische Handlungen 
anzusehen und damit die Auslieferung ihrer Urheber zu verweigern. Im 
Zentrum stehen die Tatbestände des Völkermords und der 
Kriegsverbrechen.
Das Zusatzprotokoll verfolgt grundsätzlich dieselbe Zielsetzung wie 
das Römer Statut über den Internationalen Strafgerichtshof. Es 
stärkt die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei der Verfolgung von 
Kriegsverbrechern. Der Internationale Strafgerichtshof wird dann 
zuständig, wenn einzelstaatliche Strafgerichte unfähig oder unwillig 
sind, die dem Statut unterworfenen Taten zu verfolgen. Als 
Vertragsstaat des Statuts wie auch des Zusatzprotokolls kann 
Liechtenstein die internationalen Bemühungen zur Verhinderung der 
Straflosigkeit für Kriegsverbrecher unterstützen.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Patrick Ritter
Tel.: +423/236 60 63

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