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pafl: Regierung verordnet die Sperrung irakischer Gelder in Liechtenstein

(ots)

Vaduz, 11. April (pafl) -

Die Regierung hat beschlossen,
die Sperrung von Guthaben unter der Kontrolle der irakischen 
Regierung unter Saddam Hussein mittels Verordnung zu verhängen. 
Gleichzeitig wird eine Meldepflicht gegenüber Personen und 
Institutionen eingeführt, welche solche Guthaben halten und 
verwalten. In Umsetzung der durch Resolution 661 des 
UNO-Sicherheitsrats verhängten Sanktionen (umfassendes 
Handelsembargo) ist in Liechtenstein auch der Zahlungsverkehr in den 
Irak seit 1990 verboten. Mit der Einführung der Sperrung von 
irakischen Guthaben und der Meldepflicht soll die Wirksamkeit der 
liechtensteinischen Massnahmen zur Umsetzung der erwähnten 
UNO-Sanktionen verstärkt werden.
Die neue Verordnung zur Sperrung irakischer Gelder ergänzt die 
bereits bestehende Verordnung über die Wirtschaftsmassnahmen 
gegenüber der Republik Irak, mit welcher das Handelsembargo 
umgesetzt wird. Sie kann ab Montag, 14. April, bei der 
Regierungskanzlei bezogen werden.

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