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pafl: Anmeldungen von Datensammlungen durch Behörden

(ots)

Vaduz, 3. April (pafl) -

Das Datenschutzgesetz, das am 1.
August des letzten Jahres in Kraft getreten ist, sieht unter anderem 
vor, dass Behörden sämtliche Datensammlungen beim 
Datenschutzbeauftragten anmelden müssen. Diese Anmeldungen müssen 
bis am 31. Juli 2003 erfolgt sein.
Als Behörden gelten nach dem Datenschutzgesetz Organe des Staates, 
der Gemeinden und von Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des 
öffentlichen Rechts sowie auch Private, soweit sie in Erfüllung der 
ihnen übertragenen öffentlichen Aufgaben tätig sind.
Zur Vereinfachung der Anmeldungen wurde ein elektronisches 
Anmeldungsformular erstellt, das unter folgender Adresse bezogen 
werden kann:
Stabsstelle für Datenschutz
Herrengasse 8
9490 Vaduz
oder per Email:  info@sds.llv.li
Die Anmeldungen müssen in das durch das Gesetz vorgesehene Register 
eingegeben werden. Dazu sind Anmeldungen insbesondere in 
elektronischer Form wünschenswert.
Das Anmeldungsformular für private Personen wird in Kürze ebenfalls 
erhältlich sein.

Kontakt:

Stabsstelle für Datenschutz
Dr. Philipp Mittelberger
Tel. +423/236 60 91
info@sds.llv.li

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