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Finalitätsgesetz geplant

Vaduz (ots)

Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur
Schaffung eines Finalitätsgesetzes zuhanden des Landtags
verabschiedet. Mit diesem Gesetz trägt die Regierung ihrer
Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie 98/26/EG Rechnung. Die
Richtlinie dient dem Schutz der Teilnehmer von Zahlungs- sowie
Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie deren Betreiber und
Verrechnungsstellen im Falle des wirtschaftlichen Zusammenbruchs
eines der Teilnehmer. Neben diesem Spezialgesetz sind Anpassungen der
Konkursordnung, des Nachlassvertragsgesetzes sowie des Bankengesetzes
notwendig.
Die Richtlinie und das Finalitätsgesetz sind ausschliesslich auf
solche Systeme anwendbar, die dem Recht eines EWR- Mitgliedstaates
unterstehen. Die praktische Bedeutung solcher Systeme nimmt
hauptsächlich im grenzüberschreitenden Kapitalverkehr stetig zu.
Durch das Gesetz soll mit einer Reihe von Massnahmen allfälligen
Systemrisiken entgegengewirkt werden. Dies betrifft vor allem die
Gefahr, dass im Falle der Insolvenz eines Systemteilnehmers das
Funktionieren des Systems in Frage gestellt werden könnte.
Beispielsweise müssen mögliche Rückwirkungen von Sanierungs- und
Insolvenzverfahren ausgeschlossen werden. Des Weiteren wird durch ein
Informationssystem gewährleistet, dass behördliche Entscheide, welche
die Sanierung oder Insolvenz eines Systemteilnehmers betreffen,
unverzüglich allen betroffenen Systemen mitgeteilt werden.

Kontakt:

Ressort: Justiz/Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck
Sachbearbeitung: Amt für Finanzdienstleistungen, Tel. +423/236'62'21

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 393 2002/2342-133

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