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Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Kroatien

Vaduz (ots)

Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht
und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit
Kroatien. Das Abkommen wurde anlässlich des EFTA-Ministertreffens am
21. Juni 2001 in Vaduz unterzeichnet. Liechtenstein und die Schweiz
wenden das Abkommen bereits seit dem 1. Januar 2002 provisorisch an.
Das Freihandelsabkommen ist eines der traditionellen EFTA-
Freihandelsabkommen und umfasst den Industriesektor, die
verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte sowie Fische und andere
Meeresprodukte. Es ist asymmetrisch ausgestaltet und berücksichtigt
damit die Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung Kroatiens
und der EFTA-Staaten. Während die EFTA- Staaten ihre Zölle und
Abgaben mit Inkrafttreten des Abkommens vollständig abschaffen, wird
Kroatien diesbezüglich eine Übergangsfrist bis 2007 gewährt.
Spezielle Bestimmungen stellen sicher, dass die EFTA-Staaten auch
nach Inkrafttreten des Assoziationsabkommens zwischen der EU und
Kroatien keine schlechteren Marktzugangsbedingungen haben werden als
die EU. Es ist den EFTA-Staaten ein Anliegen, die Staaten
Ex-Jugoslawiens in das westeuropäische Freihandelssystem
miteinzubeziehen. Dadurch soll der Transitionsprozess Kroatiens hin
zur freien Marktwirtschaft unterstützt werden.
Die gleichzeitig zwischen der Schweiz und Kroatien abgeschlossene
bilaterale Vereinbarung im Landwirtschaftsbereich findet aufgrund des
Zollvertrages auch auf Liechtenstein Anwendung.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Ressort: Äusseres/Regierungsrat Ernst Walch
Sachbearbeitung: Ressort Äusseres, Tel. +423/236'60'24
Nr. 194

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