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Aufenthaltsbewilligungen für Lebenspartner und -partnerinnen in Liechtenstein

Vaduz (ots)

Nach einem Probelauf im vorigen Jahr ist es nun
soweit: Liechtensteinische Landesangehörige mit Wohnsitz in
Liechtenstein und EWR-Staatsangehörige mit Aufenthalts- oder
Niederlassungsbewilligung in Liechtenstein können gemäss kürzlich
gefasstem Grundsatzbeschluss der Regierung zu Artikel 77 Absatz 5 der
geltenden Personenverkehrsverordnung um eine Aufenthaltsbewilligung
für ihren/ihre Lebenspartner/Lebenspartnerin ansuchen.
Die Gesuche werden einmal pro Jahr behandelt und sind jeweils bis
spätestens 31. Juli des Jahres beim Ausländer- und Passamt
einzureichen. Die Regierung wird daraufhin im folgenden Monat
entscheiden.
Weitere Auskünfte, insbesondere zu den zu erfüllenden
Voraussetzungen, können unter der homepage des Ausländer- und
Passamtes unter www.firstlink.li/apa abgerufen werden bzw. erteilt
das Ausländer- und Passamt.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 189

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