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Liechtensteinische Klage vor dem Internationalen Gerichtshof

Vaduz (ots)

Verpflichtungskredit und Nachtragskredit
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht
und Antrag zu einem Verpflichtungs- und Nachtragskredit im
Zusammenhang mit der von Liechtenstein beim Internationalen
Gerichtshof (IGH) eingereichten Klage gegen Deutschland im
sogenannten «Bilderfall».
Im Bericht und Antrag werden die bisherigen Verfahrensschritte und
die dafür angefallenen Kosten dargestellt. Eine Budgetplanung für die
Jahre 2002 - 2004 bildet die Grundlage für die Beantragung eines
Verpflichtungskredits in der Höhe von 2,4 Millionen Franken. Vom
beantragten Verpflichtungskredit entfällt ein Kostenanteil von
860'000 Franken auf Zahlungsanfälligkeiten der laufenden
Rechnungsperiode. Da der Voranschlag für das Jahr 2002 keinen
speziellen Kredit für den IGH-Fall aufweist, werden die mutmasslichen
Ausgaben für dieses Jahr als Nachtragskredit zur Genehmigung
beantragt. Auf diese Weise kann auch die angestrebte
Kostentransparenz verbessert werden.
Die Regierung hatte am 1. Juni 2001 gegen Deutschland Klage beim
IGH in Den Haag eingereicht. Der Gerichtshof soll feststellen, dass
Deutschland die Souveränität und Neutralität Liechtensteins
missachtet und die Eigentumsrechte seiner Staatsangehörigen verletzt.
Deutschland soll verpflichtet werden, liechtensteinisches
Auslandsvermögen nicht als deutsches Auslandsvermögen zu behandeln,
das zur Begleichung deutscher Kriegsschulden herangezogen werden
darf. Damit soll künftigen Verletzungen der Vermögensrechte
liechtensteinischer Staatsangehöriger und Unternehmen begegnet
werden.

Kontakt:

Ressort: Äusseres/Regierungsrat Ernst Walch
Sachbearbeitung: Ressort Äusseres (+423/236'60'55)

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li.

Nr. 152

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