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Schutzmassnahmen im Katastrophenfall

Vaduz (ots)

Eine Information des Landesführungsstabs
Die schrecklichen Terroranschläge in New York, die
vielen tausend Menschen das Leben kosteten, haben aufgezeigt, wie
verletzbar der Mensch und seine Errungenschaften sind. Sicherheit -
gibt es sie überhaupt? Wiegen wir uns in einer vermeintlichen
Sicherheit? Können wir uns überhaupt schützen gegen Terroranschläge
und Katastrophen? Solche Fragen beschäftigen die Menschen auch in
unserem Land. Der Landesführungsstab informiert über
Verhaltensregeln, Anlaufstellen und Schutzmassnahmen.
Es droht Gefahr - wie muss ich mich verhalten?
Wird eine Gefahr erkannt oder vermutet, muss sofort die Polizei
darüber informiert werden, die umgehend alle Massnahmen in die Wege
leitet. Im Katastrophenfall wird die Bevölkerung über die Sirenen
alarmiert, die überall im Land zu hören sind. Dann gilt: Radio L
hören oder Landeskanal schauen, denn die Behörden geben über die
Medien Verhaltensregeln bekannt. Diese sind unbedingt zu befolgen.
Sind giftige, gasförmige Stoffe freigesetzt worden, gilt als
generelles Verhalten: Flucht gegen den Wind! Räume, die abgedichtet
werden (Fenster, Türen, Kamine etc. mit nassen Tüchern abdichten und
Klimaanlagen ausschalten), können Schutz bieten. Es darf jedoch nicht
verschwiegen werden, dass ein Unfall, vor allem aber ein Anschlag mit
giftigen Stoffen meist erst dann erkannt wird, wenn bereits
Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Umwelt feststellbar sind.
Wohin kann ich mich wenden, wo erhalte ich Informationen?
In erster Linie ist die Landespolizei Anlaufstelle für Fragen  
und Informationen. In den Gemeinden ist es der Vorsteher, der mit  
seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen den Einwohnern zur  
Verfügung steht und die Information und die Betreuung Betroffener  
koordiniert. Es können Hotlines eingerichtet werden.
Wo befinden sich Schutzräume?
In jeder Gemeinde befinden sich Schutzräume in privaten und  
öffentlichen Gebäuden. Die Anzahl der Schutzplätze variiert von  
Gemeinde zu Gemeinde. Auf das ganze Land verteilt gibt es  
Schutzräume für rund 45 % der Bevölkerung. Auch in diesem Falle  
ist der Gemeindevorsteher Anlaufstelle für alle Schutzsuchenden.  
Für die Bereitstellung der Schutzräume wird jedoch eine gewisse  
Zeit benötigt, und die Gemeinde wird darüber informieren, wo sich  
die Schutzräume befinden und wann und wie die Schutzräume bezogen  
werden können.
In jedem Fall gilt: ruhig Blut bewahren!
Wer ist der Landesführungsstab? 
   Der Landesführungsstab ist ein Gremium, das dauernd besteht  
und dessen Zusammensetzung gesetzlich geregelt ist. Der Stab  
tritt in aussergewöhnlichen Ernstfällen zusammen und kann je nach  
Anlass durch Experten erweitert werden. Regierungsrat Alois  
Ospelt steht dem Landesführungsstab vor, zu den Mitgliedern  
gehören Polizeichef Reto Brunhart, der Leiter des Amtes für  
Zivilschutz und Landesversorgung, Alfred Vogt, Landesphysikus  
Oskar Ospelt, der Leiter des Tiefbauamtes, Johann Ott, Vorsteher  
Gaston Jehle als Delegierter der Vorsteherkonferenz und die  
Leiterin des Presse- und Informationsamtes, Daniela  
Clavadetscher.
Wie lauten die Notruf-Nummern? 
   112 Euro-Notruf 
   117 Polizeinotruf 
   Die 112 kann in jedem europäischen Land angewählt werden.  
Notrufe über die 112 werden von der jeweiligen Einsatzzentrale  
betreut. In Liechtenstein werden Notrufe über 112 wie auch über  
die 117 von der Notruf- und Einsatzzentrale der Landespolizei  
entgegen genommen.
Gibt es schriftliche Informationen? 
   Broschüren über Schutzmassnahmen sind beim Amt für Zivilschutz  
erhältlich und können unter der Telefon-Nummer 236 69 16  
angefordert werden.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl
Tel. +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Internet: www.presseamt.li
Rückfragen:
Ressort: Inneres/Regierungsrat Alois Ospelt
Sachbearbeitung: Amt für Zivilschutz und Landesverwaltung
(+423/236 69 15)
Nr. 496

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