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Verordnung zum Gesetz über die Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft erlassen

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. September
die Verordnung zum Gesetz über die Förderung von Investitionen in der
Landwirtschaft (FILV) erlassen. Die gesetzliche Grundlage für diese
Verordnung bildet das im Januar des Jahres in Kraft getretene neue
Gesetz, das den Vorgänger aus den siebziger Jahren abgelöst hat.
Diese Verordnung regelt die Verfahren zur Gewährung von
Förderungsleistungen und die Höhe der Förderungsleistungen. Die
Förderung geschieht im Interesse einer nachhaltigen Wirtschaftsweise,
zur Sicherung einer minimalen Selbstversorgung der Bevölkerung sowie
zur Verbesserung der Betriebsstrukturen in der Landwirtschaft.
Neben dem Erstellen, Sanieren und Erweitern von
landwirtschaftlichen Bauten, können nun Junglandwirte bis zum
vollendeten 36. Altersjahr eine Starthilfe in Form eines zinslosen
Darlehens beanspruchen.
Die Beschränkung der Förderung auf Rindviehhaltungsbetriebe wurde
aufgehoben. Die separate Förderung von landwirtschaftlichen
Wohnhäusern wurde abgeschafft.
Eine wesentliche Neuerung für die Förderung bildet die
Voraussetzung der fachlichen Befähigung des Betriebsleiters. Neu ist
auch die koordinierte Behandlung von Neubauten an einem neuen
Standort durch Gemeinde und Land.
Für den Vollzug zuständig ist die Regierung, bzw. die Kommission
zur Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft und das
Landwirtschaftsamt.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.

Nr. 430

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