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Stellungnahme zum Gesetz über Patentanwälte verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat eine Stellungnahme zuhanden des
Landtages betreffend die Aenderung des Gesetzes über Patentanwälte
verabschiedet. Mit dieser Stellungnahme gibt die Regierung auf die
durch die Landtagsabgeordneten in der ersten Lesung aufgeworfenen
Fragen Antwort. Während der Behandlung im Landtag gaben insbesondere
die Uebergangsbestimmungen von Artikel 49 und 50 des Patentanwalts-
gesetzes Anlass zur Diskussion, obwohl diese nicht im Entwurf
enthalten sind. Bemängelt wurde insbesondere die frühere Praxis der
Regierung, dass in der Vergangenheit gestützt auf die
Uebergangsbestimmungen Patentanwaltsbewilligungen an Rechtsanwälte
erteilt wurden. Die Regierung hat diese Praxis mittlerweile geändert
und die früher erteilten Bewilligungen für nichtig erklärt.
Die Abänderung des Patentanwaltsgesetzes sieht im Wesentlichen
eine Vereinheitlichung der Voraussetzungen für die Zulassung zum
Patentanwaltsberuf und die Bereinigung von Unstimmigkeiten in
Zusammenhang mit den gemäss Patentanwaltsgesetz zugelassenen
Tätigkeiten vor. Die entsprechenden von der Regierung dem Landtag
vorgeschlagenen Anpassungen waren anlässlich der ersten Lesung im
Landtag bis auf kleinere Abänderungsvorschläge weitgehend
unbestritten.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.
Ressort: Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Regierungssekretär (+423/236 60 06)

Nr. 378

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