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Sanktionen gegenüber Somalia

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Juli
beschlossen, das mit Verordnung vom 11. Februar 1992 über den
verbotenen Waffenhandel mit Somalia erlassene Waffenembargo
einzuschränken und eine entsprechende Verordnung zu erlassen.
Damit setzt die Regierung die vom UNO-Sicherheitsrat am 19. 
Juni 2001 verabschiedete Resolution, mit welcher das Exportverbot 
von Waffen und militärischer Ausrüstung teilweise entschärft 
wird, ins innerstaatliche Recht um. Ausgenommen vom Waffenembargo 
sind neu einerseits die Ausfuhr von Schutzkleidung zur 
persönlichen Verwendung durch das UNO-Personal, Medienvertreter 
und Hilfsorganisationen vor Ort, andererseits die Lieferung 
nicht-tödlichen militärischen Geräts, das ausschliesslich für 
humanitäre oder Schutzzwecke bestimmt ist.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +42 3 236 67 22,
Fax +42 3 236 64 60.

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