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Gute Umsetzungbilanz bei EWR-Richtlinien

Vaduz (ots)

Die EFTA-Ueberwachungsbehörde hat am vergangenen
Montag den 8. Binnenmarktanzeiger für die EFTA- Staaten der
Oeffentlichkeit vorgestellt. Der halbjährlich erscheinende
Binnenmarktanzeiger der EFTA-Ueberwachungsbehörde, welcher parallel
zum Anzeiger der EU-Kommission erscheint, berichtet über die
Umsetzung des EWR-Rechts in den EFTA-Staaten Island, Norwegen und
Liechtenstein. Liechtenstein schnitt dabei im Vergleich der EFTA am
besten ab. Im Vergleich mit den EU- Mitgliedstaaten liegt
Liechtenstein an vierter Stelle. Das hervorragende Abschneiden
Liechtensteins darf als grosser Erfolg gesehen werden. Es darf dabei
aber nicht vergessen werden, dass kontinuierlich weitere
Anstrengungen notwendig sind, um auch in Zukunft ähnliche Resultate
zu erzielen.
Gesamtheitlich betrachtet gibt das aktuelle Scoreboard der
EFTA-Ueberwachungsbehörde Anlass zu Freude und Zufriedenheit. Das
Scoreboard stellt aber lediglich eine Momentaufnahme dar und bei
näherem Hinsehen sind auch gewisse Warnsignale erkennbar, die
deutlich machen, dass auch weiterhin Anstrengungen unternommen werden
müssen, um auch künftig eine positive Umsetzungsbilanz und ähnliche
Verbesserungen ausweisen zu können. Als Bereiche, die in den nächsten
Monaten besondere Aufmerksamkeit erfahren werden, sind der
Konsumentschutz, die Telekommunikation, der Arbeitnehmerschutz und
die Finanzdienstleistungen zu nennen.
Der Binnenmarktanzeiger der EFTA-Ueberwachungsbehörde gibt keine
Auskunft zu den sich in der EU-Pipeline befindenden Rechtsakte, die
in naher Zukunft in den EWR übernommen und durch Liechtenstein
umzusetzen sein werden. Weitere Aspekte, die nicht Gegenstand des
Scoreboards sind, sind aber bei der Abschätzung künftiger
Anstrengungen zu berücksichtigen, so z.B. neue Herausforderungen
durch den baldigen Beitritt neuer Staaten zur EU und zum EWR. Auch
die zu lösenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem EWR und der
beabsichtigten Homogenität mit dem EU- Binnenmarkt nehmen an
Komplexität zu, insbesondere aufgrund der kontinuierlichen
Weiterentwicklung der EU-Vertragsgrundlagen, zuletzt durch die
Beschlüsse von Nizza, davor aber schon durch Amsterdam und
Maastricht. Auch die teilweise unterschiedlichen Integrationstiefen
selbst unter den EFTA-Staaten (z.B. Island und Norwegen mit
Schengen), die weiteren Anstrengungen der Schweiz und der EU im
Bilateralismus, die gegenüber dem EWR-Abkommen kontinuierliche
Weiterentwicklung der EU-Vertragsgrundlagen, werfen bereits heute
Rechtsfragen im EWR-Alltag auf, die die in die Umsetzung involvierten
Verwaltungsstellen beschäftigen und zu einem gewissen Mass
absorbieren. Es werden also auch in Zukunft grosse Anstrengungen
notwendig sein, um das unbestrittene Ziel der Verbesserung der
Umsetzungsbilanz erreichen zu können.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Ressort: Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Stabsstelle EWR (+423/236 60 37)
Nr. 274

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