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Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Mazedonien

Vaduz (ots)

Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht
und Antrag betreffend das Abkommen der EFTA- Staaten mit Mazedonien
vom 19. Juni 2000. Hauptziel des Abkommens ist die Herstellung des
Freihandels zwischen den EFTA-Staaten und Mazedonien. Mit dem
erleichterten Zugang zu den Märkten der EFTA- Staaten soll der
Transitionsprozess Mazedoniens hin zur freien Marktwirtschaft
unterstützt werden.
Durch das Abkommen wird auch der Einbezug Mazedoniens in die
europäische Wirtschaftszusammenarbeit gefördert. Das Abkommen umfasst
den Industriesektor, die verarbeiteten landwirtschaftlichen
Erzeugnisse sowie Fische und andere Meeresprodukte. Es ist
asymmetrisch ausgestaltet. Während die EFTA-Staaten für
Industrieprodukte die Zölle und Abgaben gleicher Wirkung mit
In-Kraft-Treten des Abkommens beseitigen, wird Mazedonien für den
stufenweisen Zollabbau eine Uebergangszeit von zehn Jahren gewährt.
Spezielle Bestimmungen stellen sicher, dass die EFTA-Staaten auch
nach In-Kraft-Treten des Assoziationsabkommens zwischen der EU und
Mazedonien keine schlechteren Martktzugangsbedingungen haben werden
als die EU. Zur Zeit gewährt die Schweiz (Liechtenstein ist über den
Zollvertrag eingebunden) Mazedonien auf autonomer Basis die in ihrem
Zollpräferenzschema zugunsten der Entwicklungsländer vorgesehenen
Vergünstigungen. Ein Teil der schweizerischen Zollkonzessionen kommt
somit einer Konsolidierung dieser Zugeständnisse gleich, allerdings
auf Reziprozitätsbasis.
Im Landwirtschaftssektor haben die einzelnen EFTA-Staaten mit
Mazedonien bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen. Die bilaterale
Vereinbarung zwischen der Schweiz und Mazedonien zum Bereich
Landwirtschaft findet aufgrund des Zollvertrags auch auf
Liechtenstein Anfwendung. Die von der Schweiz gewährten
Zollkonzessionen gehen nicht über diejenigen hinaus, welche bereits
anderen Freihandelspartnern eingeräumt worden sind.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423 236 67 22, Fax +423 236 64 60;
Ressort: Aeusseres/Regierungsrat Ernst Walch;
Sachbearbeitung: Ressort Aeusseres, Tel. +423 236 60 12,
Nr. 219 1/1308 9. Mai 2001.

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