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Nachtragskredite II/2001

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 17. April
2001 den Bericht und Antrag zur Bewilligung von Nachtragskrediten
zuhanden des Landtags verabschiedet. Die zweite summarische
Nachtragskredit-Vorlage umfasst 12 Nachtragskredite und 4
Kreditüberschreitungen. Das zusätzliche Ausgabenvolumen beträgt rund
3 Mio. Franken, wovon 2.95 Mio. Franken auf die Laufende Rechnung und
50'000 Franken auf die Investitionsrechnung entfallen.
Mit 950'000 Franken nimmt der Nachtragskredit für die Auszahlung
von Ueberzeiten in der Landesverwaltung den Hauptharst in Anspruch.
Weitere 400'000 Franken werden voraussichtlich für die
Verfahrenshilfe in Verwaltungssachen, 300'000 Franken für
Entschädigungen aus Amtshaftungsklagen gegen das Land aufzuwenden
sein.
Zusammen mit den bereits früher gefassten
Nachtragskreditbeschlüssen betragen die bis anhin für das laufende
Jahr absehbaren zusätzlichen notwendigen Mittel 4.7 Mio. Franken oder
0.6 Prozent des gesamten Ausgabenvolumens.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.
Ressort: Finanzen/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Stabsstelle Finanzen (+423/236 61 12)
Nr. 187 11095-615

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