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Verschärfte Sanktionen gegenüber den Taliban

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. April 2001
die Verordnung vom 10. Oktober 2000 über Massnahmen gegenüber den
Taliban (Afghanistan) abgeändert. Damit werden die verschärften
Sanktionen, welche der UNO-Sicherheitsrat mit seiner Resolution vom
Dezember 2000 erlassen hat, in Liechtenstein umgesetzt. Die
Verschärfungen beinhalten im Wesentlichen:
die Erweiterung des bestehenden Rüstungsembargos um die technische
Beratung und Ausbildung für militärische Aktivitäten;
die Ergänzung des bereits geltenden Flugverbots für Luftfahrzeuge
der Taliban um ein Start-, Lande- und Ueberflugverbot für
Luftfahrzeuge im Verkehr von und nach den Gebieten in Afghanistan,
welche von den Taliban beherrscht werden;
die Ausweitung der Finanzsanktionen auf rund 170 Personen und
Einrichtungen (Sperrung der Gelder und des Zahlungsverkehrs);
ein Ausfuhrverbot von Essigsäureanhydrid, eine Substanz, welche in
Zusammenhang mit der Herstellung von Drogen verwendet wird;
ein Verbot der Geschäftstätigkeit der Ariana Afghan Airlines sowie
der Taliban-Vertretungen in Liechtenstein;
ein Ein- und Durchreiseverbot von Taliban-Vertretern und ihrer
Entourage.
Die Verordnung zur Umsetzung der verschärften Sanktionen tritt am
Tage der Kundmachung in Kraft.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.
Ressort: Aeusseres/Regierungsrätin Andrea Willi
Sachbearbeitung: Ressort Aeusseres (+423/236 60 19)
Nr. 173 1/1027-9714.3

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