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Kinderflüchtlinge brauchen mehr Unterstützung
Umsetzung der Kinderrechtskonvention: Bundesrat verschliesst die Augen

Luzern (ots)

Der Ständerat berät heute über den Vorstoss von Ständerat Raphaël Comte zur Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen im Asylbereich (17.3619). Leider ist bereits die Antwort des Bundesrats auf diesen Vorstoss zu grossen Teilen unbefriedigend ausgefallen. Insbesondere in der Frage, ob in der Schweiz die Kinderrechtskonvention eingehalten wird, erweist sich der Bundesrat als blauäugig. Caritas Schweiz hat im Juni aufgezeigt, welche Massnahmen für die Betreuung von Kinderflüchtlingen dringlich sind.

In den letzten Jahren hat die Zahl der Kinderflüchtlinge in der Schweiz stark zugenommen. Während bis 2014 jeweils einige hundert unbegleitete Minderjährige in der Schweiz ein Asylgesuch stellten, stieg die Zahl im Jahr 2015 auf über 2700. Im Jahr 2016 reisten weitere 2000 unbegleitete Kinder und Jugendliche in die Schweiz ein. Insgesamt hielten sich Ende 2016 ungefähr 5800 Kinderflüchtlinge in der Schweiz auf. Damit hat auch die Frage ihrer Betreuung und Unterbringung an Brisanz gewonnen.

Wird die Kinderrechtskonvention eingehalten?

Für die Beantwortung dieser Frage der Interpellation nimmt der Bundesrat Bezug auf die Empfehlungen der SODK und schreibt: «Diese Empfehlungen werden das Recht und die Praxis der Kantone bezüglich Unterbringung, Betreuung und Ausbildung der unbegleiteten Minderjährigen weiter harmonisieren und dazu beitragen, den Vorgaben der Kinderrechtskonvention Nachachtung zu verschaffen.» Dabei übersieht der Bundesrat, dass die Verhältnisse in vielen Kantonen weit von den Empfehlungen der SODK entfernt sind. So hält zum Beispiel ein aktueller Bericht von Peter Arbenz zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) im Kanton Graubünden fest, dass in der Ostschweiz Betreuungsverhältnisse von 1:7 bis 1:10 normal sind, für die Betreuung während den Ferienzeiten mehr ausgebildetes Personal nötig wäre, die Unterstellung der Betreuungsinstitutionen unter die Pflegekinderverordnung des Bundes umstritten ist und dass es KESB gibt, die die Beistandschaften für unbegleitete Minderjährige im Asylbereich aufgehoben haben. Dies alles entspricht nicht den Empfehlungen der SODK und es ist fraglich, ob mit solchen Verhältnissen die Kinderrechtskonvention eingehalten wird. Die Schlussfolgerung des Bundesrats ist angesichts dieser Tatsachen blauäugig.

Kinderflüchtlinge brauchen Geborgenheit und Erziehung

Die Erfahrung von Caritas Schweiz zeigt: Kinderflüchtlinge brauchen, wie alle Kinder, Geborgenheit, Erziehung und ein stabiles soziales Netz. Da Kinderflüchtlinge ohne ihre Eltern bei uns leben, kommt den staatlichen Institutionen, die Rolle der Eltern soweit möglich übernehmen, eine besonders verantwortungsvolle Rolle zu. Ihre Analysen und Forderungen hat die Caritas im Positionspapier «Kinder brauchen Geborgenheit und Ausbildung» zusammengefasst. Die wichtigsten Erkenntnisse zur Betreuung sind:

- Kinderflüchtlinge müssen so gut und so lange unterstützt werden, dass sie zu eigenständigen Erwachsenen werden können. Betreuungsschlüssel und Ausbildung des Personal hat sich an der Pflegekinderverordnung des Bundes zu orientieren.

- Die Rechtsvertretung muss lückenlos gewährleistet sein. Die Kantone müssen genügend Ressourcen für Vertrauenspersonen, Beistandschaft und Rechtsberatung zur Verfügung stellen.

- Das Recht auf ausreichende Bildung gilt für alle Kinder in der Schweiz. Auch Kinderflüchtlinge müssen das Niveau der 9. Klasse erreichen und eine Berufsbildung abschliessen können.

- Bund und Kantone müssen die nötigen Mittel für Unterkunft, Betreuung und Bildung zur Verfügung stellen.

Zumindest in dieser letzten Frage signalisiert der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation von Ständerat Comte Verständnis und Entgegenkommen. Caritas Schweiz hofft, dass der Bund zusammen mit dem Einsatz von mehr Mitteln zugunsten der Kinderflüchtlinge auch klare Mindeststandards für deren Betreuung, Unterkunft und Bildung setzen wird.

Positionspapier «Kinder brauchen Geborgenheit und Erziehung»: www.caritas.ch/positionspapiere

Für weitere Informationen:

Marianne Hochuli; Leiterin Grundlagen, Caritas Schweiz, 041 419 23 20
Martin Flügel, Leiter Politik und Public Affairs, Caritas Schweiz,
079 743 90 05

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