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HEKS - Hilfswerke der Evang. Kirche / EPER - L'Entraide Protestante Suisse

Das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) ist gegen die Abschaffung der Hilfswerkvertretung und gegen eine Verkürzung der Beschwerdefrist

Zürich (ots)

Das Bundesamt für Migration will das Asyl-Verfahren
beschleunigen. Dazu muss das Asyl- und Ausländergesetz geändert 
werden. Unter anderem sollen für Asylsuchende die Beschwerdefrist von
30 auf 15 Tagen gekürzt und die bestehende Hilfswerksvertretung durch
eine Chancen- und Verfahrensberatung ersetzt werden. HEKS  setzt sich
seit Jahrzehnten für ein faires Verfahren für die Asylsuchenden ein 
und fordert deshalb, dass auch die Rechtsvertretung gesetzlich 
verankert wird. Gleichzeitig fordert HEKS, dass die Asylsuchenden bei
der ersten Anhörung weiterhin durch einen Vertreter eines Hilfswerkes
begleitet werden. Nur so kann den Asylsuchenden ein effektiver 
Rechtsschutz garantiert werden.
Die Hilfswerksvertretung (HWV) hat sich als ein wichtiger 
Bestandteil eines fairen Asylverfahrens etabliert. Sie trägt dazu 
bei, dass die Anhörungen korrekt ablaufen und darf daher nicht 
abgeschafft werden. Die Asylsuchenden können ihre wichtigsten Gründe 
für ihr Asylgesuch oder einen humanitären Aufenthalt umfassend 
darlegen. Gleichzeitig hat die HWV im erstinstanzlichen Verfahren die
Möglichkeit, Zusatzfragen zu stellen sowie allfällige zusätzliche 
Abklärungen anzuregen. Die geplante Chancen-  und Verfahrensberatung 
kann die HWV deshalb nicht ersetzen.
Die bisher weitgehend von den Hilfswerken und Kirchen finanzierte 
Rechtsvertretung sollte neu ebenfalls gesetzlich verankert werden, da
es sich aus Sicht des HEKS um eine staatliche Aufgabe handelt.
Die Asylgesetzrevision ist auf eine Beschleunigung des Verfahrens 
ausgerichtet. Dies zeigt sich durch den Vorschlag, die 
Verfahrensfristen massiv zu kürzen sowie die Abklärungen auf das 
Notwendigste zu beschränken. Wird die Revision wie geplant umgesetzt,
wird es aufgrund von Verfahrensmängeln und der Verletzung des 
rechtlichen Gehörs vermehrt zu Beschwerden kommen, was letztlich die 
Kosten auf allen Seiten erhöht und allen Beteiligten schadet.
Die Beschwerdefrist darf unter keinen Umständen von 30 auf 15 Tage
reduziert werden. Denn gerade Asylsuchende, die oft die 
Landessprachen nicht beherrschen und das Schweizerische Rechtssystem 
nicht kennen, sind auf einen umfassenden Rechtsschutz angewiesen. 
Zudem braucht es eine genügend lange Beschwerdefrist, wenn im Ausland
Beweismaterial gesucht werden muss. Die in der Bundesverfassung unter
Artikel 29 verankerte Verfahrensgarantie besagt, dass jeder Mensch, 
der sich in einem Verfahren befindet, einen Anspruch auf die 
Beurteilung seines Falles innerhalb einer angemessenen Zeit hat. 
Diese Staatspflicht kann nicht auf Kosten anderer menschenrechtlicher
Rechtsgarantien, etwa dem Recht auf eine wirksame Beschwerde, erfüllt
werden. Das heisst, ein Verfahren ist nur dann fair, wenn es ein 
Recht auf eine wirksame Beschwerde gegen eine unrechtsmässige 
Beurteilung gibt. Eine Beschwerde ist dann wirksam und effektiv, wenn
die Beschwerdeführer in angemessenem Mass Zeit und Ressourcen haben, 
mit Hilfe einer Rechtsvertretung die Beschwerde vorzubereiten.
HEKS, das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz, leistet 
humanitäre Hilfe, bekämpft die Ursachen der Armut und ermöglicht 
Menschen den Zugang zu lebenswichtigen Ressourcen wie Wasser, Nahrung
und Bildung. HEKS wehrt sich gegen Ausbeutung und hilft 
Unterdrückten, sich zu organisieren und ihre Rechte einzufordern. Das
Ziel ist ein selbstbestimmtes Leben in Würde für alle Menschen, 
unabhängig welcher Volksgruppe oder Religion sie angehören. HEKS 
arbeitet mit lokalen Partnerorganisationen in über 45 Ländern der 
Welt. Sie kümmern sich um Benachteiligte in ihrem Land unabhängig von
deren Kultur, Religion oder Konfession. In der Schweiz setzt sich 
HEKS anwaltschaftlich für Flüchtlinge ein und ist in Beratungs- und 
Integrationsprojekten für MigrantInnen und sozial benachteiligte 
SchweizerInnen aktiv.
PC 80-1115-1

Kontakt:

Susanne Stahel
Leiterin Medien & Information, Mail: stahel@heks.ch
Tel.: 044 360 88 66, Piketthandy: 076 461 88 70

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