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Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

Umgang mit Anthrax und anderen Bedrohungen mit biolog. Agentien

Informationen für die Bevölkerung
Verhaltensmassnahmen:
Bleiben Sie RUHIG und handeln Sie ÜBERLEGT:
- Unnötiger KONTAKT mit der verdächtigen Substanz respektive dem 
     Objekt VERMEIDEN 
   - Weitere AUSBREITUNG z.B. durch Abdecken VERHINDERN 
   - Betroffene Örtlichkeiten VERLASSEN UND ABSCHLIESSEN resp.
     ABSPERREN 
   - Hände mit Wasser und Seife WASCHEN 
   - VORGESETZTE respektive POLIZEI ALARMIEREN 
   - NIEMAND VERLÄSST selbstständig den Ort des Geschehens
Hintergrund:
Institutionen in Europa und Übersee haben in der Vergangenheit
Drohbriefe erhalten. Meistens leere Couverts, einige enthielten
puderartige Substanzen. Es ist davon auszugehen, dass auch in der
Schweiz solche Vorfälle eintreten können.
Der Sinn dieses Schreibens ist die Empfehlung einiger
Verhaltensmassnahmen für den Umgang mit solchen Vorfällen.
Keine Panik: 
   - Der Erreger von Anthrax, das Bakterium Bacillus anthracis, 
respektive seine Sporen, können Infektionen der Haut, des   
Verdauungstraktes oder der Lunge hervorrufen. 
    - Dazu muss der Organismus in angegriffene Haut oder Wunden 
gerieben, geschluckt oder als feiner Staub eingeatmet 
(inhaliert) werden. Eine Erkrankung kann, auch nach in 
Kontakt kommen mit dem Erreger, durch frühzeitige Behandlung 
mit entsprechenden Antibiotika therapiert, also behandelt 
werden. Anthrax wird nicht von Mensch zu Mensch übertragen.
Umgang mit verdächtigen Briefen oder Paketen mit Drohungen 
(z.B. «Anthrax»): 
   - Den Inhalt eines verdächtigen Behältnisses nicht schütteln 
oder ausleeren; 
   - Das verdächtige Behältnis in einen Plastiksack oder ein 
anderes verschliessbares Gefäss geben, um den Austritt des 
möglichen Inhalts zu verhindern; 
   - Wenn kein entsprechendes Gefäss verfügbar, das verdächtige 
Behältnis abdecken, beispielsweise mit Stofftüchern, Papierkorb,
Reinigungstücher etc.; 
   - Den Raum verlassen, Fenster und Türen geschlossen halten 
und Dritte vom Betreten abhalten; 
   - Hände mit Wasser und Seife waschen um Kontakt des Pulvers mit
der Haut zu vermeiden; 
   - Was als nächstes tun: 
   - Wenn zu Hause: sich an den nächsten Polizeiposten wenden; 
   - Wenn am Arbeitsplatz: sich an den nächsten Polizeiposten wenden
und Vorgesetzte, gegebenenfalls Sicherheitsverantwortlichen
informieren; 
   - Eine Liste aller bei der Entdeckung des verdächtigen 
Behältnisses anwesenden Personen erstellen und diese der Polizei zur
Verfügung stellen.
Umgang mit ausgeleertem Pulver unbekannter Herkunft, bei Verdacht:
- Nicht versuchen, Pulver / Staub aufzuputzen; 
   - Pulver abdecken, beispielsweise mit Stofftüchern,  Papierkorb,
Reinigungstücher etc.; 
   - Die Abdeckung nicht entfernen; 
   - Den Raum verlassen, Fenster und Türen geschlossen halten und
Dritte vom Betreten abhalten; 
   - Hände mit Wasser und Seife waschen um Kontakt des Pulvers mit
dem Gesicht zu vermeiden; 
   - Was als nächstes tun: 
   - Wenn zu Hause: sich an den nächsten Polizeiposten wenden; 
   - Wenn am Arbeitsplatz: sich an den nächsten Polizeiposten wenden
und Vorgesetzte, gegebenenfalls Sicherheitsverantwortlichen
informieren; 
   - Mit Stäuben verschmutzte Kleidungsstücke vorsichtig ausziehen
und in Plastiksäcke oder andere verschliessbare Gefässe geben; das
oder die Gefässe an die Polizei übergeben; 
   - Eine Liste aller anwesenden Personen erstellen, 
insbesondere derjenige, die direkt mit den Stäuben in 
Kontakt gekommen sind; diese Liste der Polizei zur Verfügung 
stellen.
Die Frage, ob der Raum durch Aerosole kontaminiert wurde: 
(Beispielsweise: ein kleiner Verteilmechnismus wurde 
ausgelöst, Warnungen, dass Klimaanlagen kontaminiert wurden, 
Warnungen dass an öffentlich zugänglichen Räumen Agentien 
freigesetzt wurden) Ausschalten lokaler Ventilatoren und
Klimaanlagen; 
   - Das fragliche Gebiet sofort verlassen; 
   - Den Raum verlassen, Fenster und Türen geschlossen halten und
Dritte vom Betreten abhalten; 
   - Was als nächstes tun: 
   - Wenn zu Hause: sich unverzüglich über Telefonnummer 117 
bei der Polizei melden; 
   - Wenn am Arbeitsplatz: sich unverzüglich über Telefonnummer 117 
gegebenenfalls Sicherheitsverantwortlichen informieren;    
   - Klimaanlagen des Gebäudes ausschalten, wenn möglich; 
   - Eine Liste aller anwesenden Personen erstellen und diese Liste
der Polizei zur Verfügung stellen.

Kontakt:

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND
SPORT
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