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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Freilandhaltungsverbot wird nicht verlängert

Bern (ots)

Das Freilandhaltungsverbot läuft am 15. Dezember wie
geplant aus. Der Vogelzug ist grösstenteils abgeschlossen und 
bislang wurde in der Schweiz kein Wildvogel mit Vogelgrippe 
entdeckt. Dank dem Engagement von professionellen und hobbymässigen 
Geflügelhaltenden wurde das Freilandhaltungsverbot ohne grössere 
Probleme umgesetzt. Das hochansteckende Virus H5N1 wurde bislang bei 
keinem Zugvogel in Mitteleuropa entdeckt. Dabei wurden knapp 800 
Proben in der Schweiz und Tausende in den Nachbarländern untersucht. 
Der Vogelzug ist Mitte Dezember grösstenteils abgeschlossen. Ab dem 
16. Dezember darf nun das Schweizer Geflügel wieder ins Freie. Auch 
Geflügelmärkte und –ausstellungen werden ab dann wieder erlaubt 
sein.
Die Zugvogel-Untersuchungen werden jedoch bis Januar weitergeführt. 
Würde dabei ein Zugvogel mit H5N1 entdeckt, wäre ein 
Freilandhaltungsverbot erneut möglich. Für diesen Fall sollten sich 
Geflügelhaltende bereit halten. Zudem startet 2006 eine Überwachung 
auf Vogelgrippe in Geflügelbetrieben, insbesondere in Freiland- 
Betrieben.
Auch Österreich hat bereits angekündigt, das Freilandhaltungsverbot 
aufzuheben und Deutschland wird wahrscheinlich dasselbe tun.
Auskünfte:
Marcel Falk,
Bundesamt für Veterinärwesen,
Tel. 031 323 84 96

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