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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Finanzierung der Pflichtlagerhaltungskosten für Neuraminidasehemmer

Bern (ots)

Der Bundesrat hat das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, zusammen mit dem 
Eidgenössischen Departement des Innern und der betroffenen Branche 
die langfristige Finanzierung der Kosten der Pflichtlagerhaltung an 
Neuraminidasehemmern sicherzustellen. Das EVD wird nun in 
Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) 
und mit der betroffenen Branche die langfristige Finanzierung der 
Pflichtlagerhaltungskosten sowie gegebenenfalls die gewinn- und 
verlustlose Liquidation solcher Lager sicherstellen. Im Vordergrund 
steht dabei eine Lösung, welche sämtliche der 
Arzneimittel-Pflichtlagerhaltung unterstellten Waren zur 
Finanzierung heranzieht und die Pflichtlagerkosten auch auf Produkte 
mit behördlich bewilligten Konsumentenpreisen überwälzt.
Bei der Bekämpfung von Grippepandemien kommt antiviralen 
Medikamenten wie namentlich dem Neuraminidasehemmer Tamiflu® eine 
Schlüsselrolle zu. Als einfach anwendbares Produkt kann es bei 
Krankheitsausbruch eingesetzt werden, bis ein entsprechend wirksamer 
Impfstoff bereit steht.
Der Bundesrat hat bereits Anfang 2004 zur Sicherstellung der 
Versorgung des Landes auch Neuraminidasehemmer der obligatorischen 
Pflichtlagerhaltung unterstellt. Der Aufbau eines Pflichtlagers ist 
inzwischen weitgehend abgeschlossen. Dieses Pflichtlager ist für die 
Prophylaxe beim Gesundheitspersonal während 6 Wochen sowie für die 
Therapie von 25% der Bevölkerung im Falle eines Ausbruchs einer 
Grippepandemie gemäss den Empfehlungen der WHO ausreichend.
Grundsätzlich gilt für die Tragung der Pflichtlagerhaltungskosten 
das Verursacherprinzip, d.h. die Kosten werden letztlich auf den 
Preis des entsprechenden Produkts geschlagen. Pflichtlager werden 
aus privatwirtschaftlichen Garantiefonds entschädigt, die durch 
Beiträge gespiesen werden, welche bei der ersten Inverkehrsetzung 
der betreffenden Güter erhoben werden. Dadurch entstehen dem Bund 
keinerlei finanziellen Lasten.
Im Falle von Tamiflu® kann der Garantiefonds die laufenden Kosten 
nicht dauerhaft decken, da die Neuraminidasehemmer in normalen 
Zeiten zu kleine Umsätze generieren, um ein genügendes 
Beitragsvolumen zu schaffen.
Auskünfte:
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung
Gerold Lötscher,
stv. Direktor,
Tel. 031 322 21 98
Peter Graf,
Chef Sektion Pflichtlager,
Tel. 031 322 21 84

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