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EVD: Verordnung zum vorzeitigen Ausstieg aus der Milchkontingentierung

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute zur Konkretisierung der
Agrarpolitik 07 und zur Umsetzung der Budgetreduktionen Änderungen 
in 13 Verordnungen aus dem Bereich der Landwirtschaft beschlossen. 
Die wichtigste Neuerung betrifft die Regelung des vorzeitigen 
Ausstiegs aus der Milchkontingentierung. Im vergangenen Jahr hat das 
Parlament beschlossen, die Milchkontingentierung aufzuheben. Dieser 
Beschluss ist logische Konsequenz einer auf den Markt ausgerichteten 
Milchpolitik. Wettbewerbsverzerrende Einflüsse auf Produktion und 
Absatz sollen so weit wie möglich abgebaut werden. Mit der 
Verordnung über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung (VAMK) 
bestehen nun die Ausführungsbestimmungen für den vorzeitigen 
Ausstieg, also für die Übergangszeit zwischen dem 1. Mai 2006 und 
dem Ende der Milchkontingentierung am 30. April 2009. Während dieser 
drei Jahre werden zwei verschiedene Systeme produktionslenkender 
Massnahmen nebeneinander bestehen. Dank der Übergangsregelung 
profitieren vorzeitig aussteigende Milchbauern von tieferen 
Produktionskosten und einem grösseren unternehmerischen 
Handlungsspielraum. Allerdings bleiben sie während der drei 
Übergangsjahre gewissen Einschränkungen unterworfen, damit eine 
unkontrollierte Milchmengenausdehnung vermieden werden kann. 
Aussteigen können Produzenten, die Mitglied in einer 
Branchenorganisation, einer Produzentenorganisation oder einer 
Produzenten-Milchverwerter-Organisation sind. Die Organisationen 
müssen ihrerseits in der Verordnung festgelegte Anforderungen 
erfüllen. Die Ausstiegshürden wurden so angesetzt, dass der 
vorzeitige Ausstieg für alle Organisationstypen eine echte Chance 
darstellt. Ob er aus der Milchkontingentierung aussteigen will, 
entscheidet jedoch jeder Milchproduzent selber, es kann niemand zum 
Ausstieg gezwungen werden.
Mit der Änderung der Milchpreisstützungsverordnung (MSV) hat der 
Bundesrat die Zulage für verkäste Milch per 1. Mai 2005 von heute 19 
Rappen pro Kilogramm verkäste Milch um einen Rappen gesenkt. Auf den 
gleichen Zeitpunkt hat das EVD auch die Beihilfen für Milchprodukte 
an die Kreditvorgaben für 2005, inklusive Kürzungen gemäss 
Entlastungsprogramm 03, angepasst.
Der Bundesrat hat zudem auf den 1. Juli 2005 die Schwellenpreise für 
Futtergetreide um Fr. 3.- pro 100 kg und für Eiweissfuttermittel um 
Fr. 1.- pro 100 kg gesenkt. Die Schwellenpreise sind für die 
Festsetzung der Grenzabgaben massgebend. Eine Reduktion von Fr. 3.- 
pro 100 kg erfährt der Zollansatz für Brotgetreide, das innerhalb 
des Zollkontingentes eingeführt wird. Die Reduktion hat tiefere 
Brot- und Futtergetreidepreise und somit tiefere Mehlpreise und 
Futtermittelkosten zu Folge. Damit verbessert sich die 
Konkurrenzfähigkeit der tierischen Produktion und auch die 
Bäckereien können von günstigeren Rohstoffpreisen profitieren. 
Weitere Preissenkungen werden folgen müssen. Damit zusammenhängende 
Forderungen nach einer Kompensation durch Direktzahlungen werden im 
Zusammenhang mit der Einführung eines „kostenneutralen“ 
Milchkuhbeitrags geprüft.
Auf den 1. Januar 2005 tritt die neue Verordnung über Beiträge an 
die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten in Kraft. 
Wenn die Geburt oder die Schlachtung der Tiere in der 
Tierverkehrsdatenbank (TVD) erfasst sind, erhalten die Tierhalter 
künftig 25 Franken pro Tier. Für Schafe, Ziegen und Schweine wird 
ein Beitrag von Fr. 4.50 an den Schlachthof ausbezahlt.
http://www.blw.admin.ch/news/01060/index.html?lang=de
Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft,
Hauptabteilung Produktion und Internationales,
Jacques Chavaz,
stellvertretender Direktor,
031 322 25 02

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