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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Verstärkung der flankierenden Massnahmen

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am 1. Oktober 2004 seine Botschaft
zu einem Gesetzesentwurf verabschiedet, der eine Verstärkung der im 
Rahmen des Personen-Freizügigkeitsabkommens getroffenen 
flankierenden Massnahmen vorsieht. Damit werden noch wirksamere 
Massnahmen bei der Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings zur 
Verfügung stehen. In Anbetracht der Öffnung unserer Grenzen für aus 
der EU stammende Arbeitskräfte und Dienstleistungserbringer sowie im 
Hinblick auf die Ausdehnung des Personen-Freizügigkeitsabkommens ist 
es unerlässlich, über taugliche Mittel zur Bekämpfung des Lohn- und 
Sozialdumpings zu verfügen, welche den notwendigen Schutz 
gewährleisten, ohne den wichtigsten Vorzug des schweizerischen 
Wirtschaftsstandorts zu gefährden, die Flexibilität des 
Arbeitsmarkts. Die durch die vorliegenden Vorschläge ergänzten 
flankierenden Massnahmen erfüllen diese doppelte Vorgabe.
Im Hinblick auf die Ausdehnung des Personen-Freizügigkeitsabkommens 
auf die zehn neuen Mitgliedstaaten der EU und aufgrund der sehr 
grossen Unterschiede bei den Löhnen und bei den übrigen 
Arbeitsbedingungen zwischen diesen Ländern und der Schweiz hat eine 
vom EVD eingesetzte Arbeitsgruppe die Notwendigkeit neuer Massnahmen 
und deren Umrisse untersucht und Vorschläge gemacht.
Die vorgeschlagenen Massnahmen beruhen auf den Feststellungen, die 
ihm Rahmen der Einrichtung der für den Vollzug der flankierenden 
Massnahmen notwendigen Strukturen gemacht wurden. Sie sollen eine 
einfachere und wirksamere Umsetzung der flankierenden Massnahmen 
ermöglichen. Neben einigen Änderungen, die für eine Verstärkung der 
Anwendung und des Vollzugs des Entsendegesetzes bestimmt sind - wie 
beispielweise eine Verschärfung der Sanktionen gegenüber 
ausländischen Arbeitgebern -, ist die Anstellung von kantonalen 
Inspektoren vorgesehen, mit einer finanziellen Beteiligung des 
Bundes. Diese Inspektoren müssen in ausreichender Zahl bestehen und 
werden mit den Kontrollen beauftragt sein, die von den tripartiten 
Kommissionen und von den kantonalen Behörden beschlossen werden. 
Eine weitere Massnahme ist darauf gerichtet, die 
Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen zu 
begünstigen in Fällen, in denen die tripartiten Kommissionen ein 
wiederholtes und missbräuchliches Lohn- und Sozialdumping im Sinne 
der 1999 verabschiedeten Regelungen entdeckt haben. Ebenfalls wird 
eine schriftliche Information der Arbeitnehmer über die wesentlichen 
Elemente des Arbeitsvertrags vorgeschlagen.
Auskünfte:
Herrn Jean-Luc Nordmann,
Direktor,
Direktion für Arbeit,
seco,
Tel. 031 322 29 26
Herrn Daniel Veuve,
Chef des Ressorts Arbeitsbeziehungen,
seco,
Tel. 031 322 29 31

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