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EVD: Freihandelsabkommen Schweiz-EU: Einigung bezüglich der Re-Exporte von EU-Waren aus der Schweiz

Bern (ots)

Auf Stufe der Unterhändler, des Direktors des seco
sowie des EU- Generaldirektors für Steuern und Zollunion, haben die 
Schweiz und die EU bezüglich der Re-Exporte von EU-Waren aus der 
Schweiz eine Lösung gefunden. Diese wird es erlauben, industrielle 
Waren mit EU- Ursprung weiterhin zollfrei aus der Schweiz wieder in 
die EU auszuführen. Diese Lösung wurde auf der Grundlage des 
Freihandelsabkommens CH/EG von 1972 (FHA) erarbeitet. Das seco und 
die EU-Generaldirektion Steuern und Zollunion einigten sich darauf, 
dass die spezifischen Bestimmungen des FHA die zollfreie Einfuhr von 
Waren erlaubt ohne Rücksicht darauf, ob diese Ursprungserzeugnisse 
der EU oder der Schweiz sind. Formalisiert wird diese Einigung noch 
vor Ende Mai, voraussichtlich anlässlich des geplanten 
Gipfeltreffens Schweiz-EU.
Die EU hatte ursprünglich beabsichtigt, die seit 30 Jahren geltende 
Zollfreiheit für EU-Waren, die in unverändertem Zustand aus allen 
Freihandelsländern der EU (inklusive aus der Schweiz) in die EU re- 
exportiert werden, per 1. März 2004 aufzuheben. Die Schweiz konnte 
erwirken, dass die Inkraftsetzung dieser Massnahme auf den 1. Juni 
2004 verschoben wurde. Nach verschiedenen Verhandlungen konnte 
zwischen der Schweiz und der EU eine Verständigung herbeigeführt 
werden, dass der Status quo, d.h. die Zollfreiheit auch für Re- 
Exporte von industriellen Ursprungserzeugnissen beider Parteien, 
definitiv weitergeführt wird.
Auskünfte:
Rita Baldegger,
Leiterin Kommunikation seco,
031 323 37 90
Urs Jaun,
seco,
Internationaler Warenverkehr,
031 323 11 22

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