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EVD: Änderung der Irak-Verordnung

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2004 den Anhang der Verordnung über 
Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak mit den Namen von 
204 Unternehmen und Körperschaften und von fünf natürlichen Personen 
ergänzt. Die Gelder dieser Personen, Unternehmen und Körperschaften 
sind in Übereinstimmung mit der Res. 1483 des Sicherheitsrates 
gesperrt. Gleichzeitig wurde eine technische Anpassung am 
Verordnungstext vorgenommen. Diese Änderungen treten am 13. Mai 2004 
in Kraft. Bei den in den Anhang aufgenommenen Namen handelt es sich 
fast ausschliesslich um solche von staatlichen Firmen und 
Körperschaften mit Sitz im Irak, die aufgrund von Art. 2 Abs. 1 Bst. 
a der Verordnung bereits seit dem 9. April 2003 von der Geldersperre 
betroffen sind. Es sind aber auch Firmen mit Sitz in der Schweiz 
(Logarcheo SA, Midco Financial SA), Liechtenstein (Aviatrans 
Anstalt) und Panama (Montana Management) auf die Liste gekommen, die 
nach UNO-Angaben von Personen kontrolliert werden, die der früheren 
irakischen Regierung nahe standen. Unter den natürlichen Personen 
figuriert K. Al Dulaymi, welcher die genannten Firmen kontrolliert 
bzw. kontrolliert hat. Mit diesen Anpassungen setzt die Schweiz 
entsprechende Beschlüsse des zuständigen Sanktionsausschusses der 
UNO um.
Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten, von 
denen anzunehmen ist, dass sie von den Finanzsanktionen betroffen 
sind, müssen diese dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) 
unverzüglich melden.
Der Verordnungstext und der Anhang sind auf der Internetseite des 
seco einsehbar (www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft > Sanktionen / 
Embargos > Sanktionsmassnahmen).
Auskünfte:
Othmar Wyss,
Staatssekretariat für Wirtschaft (seco),
Tel. 031 324 09 16

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