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EVD: Botschaft zur Änderung des Luftfahrtgesetzes (Prüfung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen mit dem Luftverkehrsabkommen Schweiz-EG)

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Botschaft zu einer Änderung des
Luftfahrtgesetzes verabschiedet. Mit einer Ergänzung des 
Luftfahrtgesetzes wird die Prüfung der Vereinbarkeit von staatlichen 
Beihilfen mit dem Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der 
EG geregelt. Das Luftverkehrsabkommen sieht vor, dass staatliche 
Beihilfen, falls überhaupt, nur unter bestimmten Bedingungen gewährt 
werden können. Die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln durch 
die Schweiz liegt gemäss dem Abkommen in der Zuständigkeit der 
schweizerischen Behörden.
Mit einer neuen Bestimmung im Luftfahrtgesetz wird der 
Wettbewerbskommission als von Bundesrat und Verwaltungsbehörden 
unabhängiger Kommission die Aufgabe übertragen, in der Schweiz die 
Einhaltung der Regeln des Abkommens über staatliche Beihilfen zu 
überwachen. Der Prüfung unterliegen Entwürfe zu Beschlüssen des 
Bundesrats über Leistungen und Beteiligungen des Bundes an die 
schweizerische Luftfahrt. Dasselbe gilt für gleichartige Massnahmen 
der Kantone und Gemeinden sowie solche der EG und ihrer 
Mitgliedstaaten.
Die Ergänzung des Luftfahrtgesetzes ändert die Kompetenzen nicht. 
Die Budgethoheit des Parlamentes bleibt ebenso unberührt wie die 
Entscheidungszuständigkeit des Bundesrates. Treffen Bundesrat oder 
Bundesversammlung allerdings Beschlüsse, die im Widerspruch zur 
Stellungnahme der Wettbewerbskommission stehen, setzen sie sich dem 
Einwand eines abkommenswidrigen Verhaltens aus. Das könnte die im 
Abkommen vorgesehenen Konsequenzen nach sich ziehen (Anrufung des 
Gemischten Ausschusses; allfällig zeitweilige Schutzmassnahmen).
Auskünfte:
Hans Isenschmid,
Generalsekretariat EVD, 
Tel. 031 322 20

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