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EVD: Bundesrat beschliesst Änderung der Tierseuchenverordnung: zwei Schweinekrankheiten werden neu schweizweit bekämpft

Bern (ots)

Zwei Lungenentzündungen der Schweine, die Enzootische
Pneumonie (EP) und die Actinobacillose (APP), werden neu schweizweit 
koordiniert bekämpft. Dafür wird die sog. Flächensanierung in der 
Tierseuchenverordnung (TSV) festgeschrieben. Diese sowie weitere 
Anpassungen der TSV hat der Bundesrat heute beschlossen. Die 
Tierseuchengesetzgebung muss periodisch dem neuesten Stand der 
Wissenschaft, der aktuellen Bedrohungslage durch Seuchen sowie den 
Erkenntnissen aus der Praxis angepasst werden. Im Zentrum der 
vorliegenden Verordnungsänderung stehen zwei Lungenentzündungen der 
Schweine: die Enzootische Pneumonie (EP) und die Actinobacillose 
(APP). Es hat sich gezeigt, dass diese zwei Seuchen nur dann 
erfolgreich bekämpft werden können, wenn sämtliche Schweinebestände 
in einem ausgewählten Gebiet gleichzeitig saniert werden.
Nachdem die Sanierung gewisser Landesteile bereits weit gediehen 
ist, wird die Bekämpfung von EP und APP nun gesamtschweizerisch 
verbindlich vorgeschrieben. Dank der gezielten Bekämpfung dieser 
beiden Lungenentzündungen werden die Schweine weniger häufig krank; 
längerfristig kann so der Einsatz von Antibiotika vermindert werden.
Gleichzeitig werden weitere Änderungen in der TSV vorgenommen. So 
müssen künftig bei einem BSE-Fall nicht mehr alle Nachkommen des 
betroffenen Tieres getötet werden, sondern nur noch diejenigen, die 
in den zwei Jahren vor der Diagnose der BSE geboren wurden. Neuere 
Studien haben gezeigt, dass eine Übertragung von der Kuh auf das 
Kalb äusserst unwahrscheinlich ist und, wenn überhaupt, höchstens in 
den zwei Jahren vor Ausbruch der BSE vorkommt.
Um die Verschleppung von Seuchen noch besser zu verhindern, werden 
beim Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine weitere 
Einschränkungen vorgenommen.
Die Änderungen der TSV treten am 1. Mai 2003 in Kraft – mit Ausnahme 
der Vorschriften über das Verfüttern von Speiseabfällen: Diese 
treten erst am 1. Januar 2005 in Kraft.
Ausführliche Informationen finden Sie im revidierten Verordnungstext 
und in den Erläuterungen dazu – im Internet unter:
http://www.bvet.admin.ch/info-
service/d/gesetzgebung/030409_aend_tsv.pdf
http://www.bvet.admin.ch/tiergesundheit/d/gesetzgebung/erlaeut_aender
ung_tsv_030409.pdf
Auskünfte:
Lukas Perler,
Bundesamt für Veterinärwesen,
Bereich Vollzugsunterstützung,
Tel. 031 322 01 56

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