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EFD: Befreiung der Berufsunfallverhütungsmassnahmen von der MWST

Bern (ots)

25. Aug 2004 (EFD) Der Bundesrat stimmt der
Parlamentarischen Initiative von Nationalrat Pierre Triponez 
(FDP/BE) zu. Mit dieser Initiative wird verlangt, 
Berufsunfallverhütungsmassnahmen neu in die Liste der 
Steuerausnahmen im Mehrwertsteuergesetz aufzunehmen.
Nationalrat Triponez hatte am 18. März 2002 eine Parlamentarische 
Initiative eingereicht, mit welcher verlangt wird, die durch die 
SUVA vollzogenen Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und 
Berufskrankheiten von der MWST auszunehmen. Die vorberatende 
Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates 
verabschiedete am 25. Mai 2004 zuhanden ihres Rates einen 
entsprechenden Bericht mitsamt Gesetzesentwurf.
In seiner Stellungnahme stimmt der Bundesrat dem Antrag der 
vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben des 
Nationalrates zu.
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung sieht einen 
Prämienzuschlag zur Finanzierung der Verhütung von Berufsunfällen 
und Berufskrankheiten vor. Soweit die Vollzugsaufgaben durch die 
kantonalen Arbeitsinspektorate und die Eidg. Arbeitsinspektion 
wahrgenommen werden, liegt grundsätzlich kein steuerbarer 
Leistungsaustausch vor. Besorgt die SUVA die Vollzugsaufgaben, wird 
sie nach geltendem Recht für die Umsätze aus Massnahmen zur 
Verhütung von Berufsunfällen steuerpflichtig. Durch die Aufnahme in 
die Liste der Steuerausnahmen im Mehrwertsteuergesetz wird die SUVA 
diesbezüglich den anderen Vollzugsorganen mehrwertsteuerlich 
gleichgestellt. Allerdings entstehen dadurch für den Bund 
Mindereinnahmen von jährlich rund 5 Millionen Franken.
Auskunft für Medienschaffende:
Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 325 77 40
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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