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EFD: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision der eidg. Stempelabgaben

Bern (ots)

18. Aug 2004 (EFD) Der Bundesrat legt eine gegenüber
dem abgelehnten Steuerpaket inhaltlich unveränderte Revisionsvorlage 
zu den eidg. Stempelabgaben vor. Damit sollen die dringlichen 
Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe aus den Jahren 1999 und 2000 
ins ordentliche Recht überführt und steuerliche Entlastungen bei der 
Emissionsabgabe gewährt werden. Der Bundesrat hat heute dem 
Parlament eine entsprechende Botschaft übermittelt.
Mit der verabschiedeten Vorlage will der Bundesrat jene zu 
revidierenden Komponenten bei den eidg. Stempelabgaben gesetzlich 
verankern, die beim abgelehnten Steuerpaket vom 16. Mai 2004 
unbestritten waren. Diese umfassen die mit den dringlichen 
Massnahmen eingeführten Änderungen:
· Gleichbehandlung der in- und ausländischen Mitglieder von 
schweizerischen Börsen;
· Generelle Befreiung der ausländischen Kunden beim Handel mit 
ausländischen Obligationen;
· Befreiung der als Gegenpartei auftretenden Börse im Ausland bei 
der Ausübung von standardisierten Derivaten;
· Befreiung von ausländischen institutionellen Anlegern;
· Entlastung der schweizerischen Anlagefonds;
· Befreiung des Handels mit schweizerischen Titeln für inländische 
Mitglieder an ausländischen Börsen;
· Registrierung der Pensionskassen, Sozialversicherungen und der 
öffentlichen Hand (Bund, Kantone und politische Gemeinden) als 
Effektenhändler.
Hinzu kommen Massnahmen, die im Rahmen der parlamentarischen 
Beratungen zum Steuerpaket eingebaut worden sind:
· Die Liste der von der Umsatzabgabe befreiten Anleger wird neu um 
die ausländischen Gesellschaften erweitert, deren Aktien an einer 
anerkannten Börse kotiert sind (so genannte Corporates).
· Erhöhung der Freigrenze bei der Emissionsabgabe von gegenwärtig 
250'000 auf eine Million Franken.
Die Änderungen tragen dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit des 
Schweizer Finanzplatzes zu stärken und eine Verschiebung von 
Geschäften ins Ausland zu verhindern. Die Erhöhung der Freigrenze 
bei der Emissionsabgabe begünstigt zudem Neugründungen und 
Kapitalerhöhungen bei Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMUs). 
Bereits bestehende Gesellschaften können neu ihr Kapital bis zu 
einer Million Franken erhöhen, ohne dass die Emissionsabgabe 
geschuldet ist.
Die mit den dringlichen Massnahmen verbundenen Mindereinnahmen 
belaufen sich auf rund 240 Millionen Franken pro Jahr. Die übrigen 
Massnahmen ergeben Mindererträge von rund 70 Millionen Franken pro 
Jahr. Für den Bund und für die Kantone hat die vorgeschlagene 
Gesetzesänderung keine personellen Auswirkungen.
Auskunft für Medienschaffende:
Conrad Stockar, Eidg. Steuerverwaltung, 031 322 72 02 (Vormittag)
Lukas Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, 031 324 91 29
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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