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EFD: Bundesrat genehmigt Organisationsreglement der SNB

Bern (ots)

23. Jun 2004 (EFD) Der Bundesrat hat an seiner
heutigen Sitzung das Organisationsreglement der SNB genehmigt.
Auf den 1. Mai 2004 ist das neue Nationalbankgesetz in Kraft 
getreten. Bereits am 18. März hatte die SNB in einer 
Nationalbankverordnung die Durchführung von statistischen Erhebungen 
durch die SNB, die Anwendung der Mindestreservevorschriften sowie 
die Ausgestaltung der Systemüberwachung durch die SNB geregelt 
(http://www.admin.ch/ch/d/as/2004/2033.pdf). Heute befasste sich nun 
der Bundesrat im Rahmen seiner Mitwirkung und Aufsicht bei der 
Verwaltung der Nationalbank mit der internen Organisation der SNB.
  • Das vom SNB-Bankrat bereits am 14. Mai 2004 verabschiedete Organisationsreglement legt die Aufbauorganisation der SNB fest, regelt den Ablauf der Generalversammlungund konkretisiert die Aufgaben und Befugnisse von Bankrat, Direktorium und erweitertem Direktorium. U.a. sieht das Reglement vor, dass der elfköpfige Bankrat folgende Ausschüsse bilden soll: Ein Prüfungsausschuss soll die Wirksamkeit der internen Kontrolle sowie die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorschriften überprüfen.
  • Ein Risikoausschuss unterstützt den Bankrat in der Beurteilung und Überwachung des Anlageprozesses und des Risikomanagements.
  • Ein Entschädigungsausschuss übernimmt die Federführung bei der Festlegung der Gehaltspolitik der SNB, stellt dem Bankrat Anträge zur Festsetzung der Löhne der Direktoriumsmitglieder und ihrer Stellvertreter und überwacht die sinngemässe Anwendung der Grundsätze für die Entlöhnung der obersten Führungskräfte bundesnaher Unternehmen gemäss Bundespersonalgesetz.
  • Ein ad hoc zu bildender Ernennungsausschuss schliesslich soll bei Vakanzen Wahlvorschläge für Direktoriumsmitglieder und deren Stellvertreter vorlegen und für Transparenz in der Vorbereitung des Wahlverfahrens sorgen.
Ebenfalls neu ist die im Organisationsreglement der SNB vorgesehene 
Aufteilung der Arbeiten des Direktoriums auf zwei Gremien: das 
dreiköpfige Direktorium (geld- und währungspolitische Kernaufgaben) 
sowie neu das sog. erweiterte Direktorium, welches sich aus den 
Direktoriumsmitgliedern und ihren drei Stellvertretern zusammensetzt 
(innerbetriebliche Aufgaben). Verantwortung und Rechenschaftspflicht 
bleiben bei allen Aufgaben beim Direktorium. Das 
Organisationsreglement wird rückwirkend auf den 1. Mai 2004 in Kraft 
gesetzt.
Auskunft für Medienschaffende:
Marianne Widmer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 54 31 Werner 
Abegg, Kommunikation SNB, 01 631 32 67
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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