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EFD: Schengen-Abkommen: Auswirkungen auf die Kontrollen an der Schweizer Grenze

Bern (ots)

21. Jun 2004 (EFD) Der politische Abschluss der
Verhandlungen über den Beitritt der Schweiz zum Schengen-Vertrag hat 
eine öffentliche Diskussion über die Grenzkontrollen in Gang 
gebracht. Das Eidg. Finanzdepartement und die Oberzolldirektion 
zeigen auf, wie sich das Schengener Abkommen auf die Grenzkontrollen 
auswirken würde. Fundamentale Änderungen bei den Grenzkontrollen 
sind nicht zu erwarten. Die verstärkte internationale Zusammenarbeit 
und der Anschluss an das Schengener Informationssystem (SIS), 
kombiniert mit den weiterhin möglichen Kontrollen, bringen ein Plus 
für die innere Sicherheit der Schweiz.
Die Auswirkungen des Schengener Abkommens auf die Grenzkontrollen in 
der Schweiz sind die folgenden:
1. Die Schweiz wird weiterhin an der Grenze Zollkontrollen 
(Warenkontrollen) durchführen müssen, weil Schengen und die 
Bilateralen II keine Zollunion mit der EU bringen.
2. Täglich reisen mehr als 650 000 Personen und 300 000 Fahrzeuge in 
die Schweiz ein. Dafür stehen mehrere hundert Strassen und Wege zur 
Verfügung. Kontrollen sind deshalb schon heute nur stichprobenweise 
möglich. Sie stützen sich auf systematische Risikoanalysen. Aus 
taktischen Gründen setzt das Grenzwachtkorps (GWK) gegen 40% seiner 
Kräfte schon heute mobil im Grenzraum ein. Mit Schengen ändert sich 
an diesem Sachverhalt wenig.
3. Schengen erlaubt keine systematischen Kontrollen von Personen nur 
aufgrund der Tatsache, dass sie die Grenze überschreiten. Hingegen 
sind Kontrollen auch an der Grenze möglich, wenn ein hinreichender 
polizeilicher Anfangsverdacht besteht.
4. Aus Sicherheitsgründen ist es unerlässlich, dass vor einer 
Warenkontrolle, zum Beispiel vor dem Öffnen eines Kofferraums, die 
Identität einer Person festgestellt werden kann.
5. Schengen sieht vor, dass in besonderen Lagen (zum Beispiel bei 
Grossveranstaltungen mit besonderer Gefährdung) systematische 
Personenkontrollen vorübergehend wieder eingeführt werden.
6. Schengen macht keine Auflagen für die Kontrollen im Grenzraum 
oder im Landesinnern. Die Schweiz kann die Kontrolldichte und die 
Organisation der Kontrollen autonom bestimmen. Die Aufgabenteilung 
zwischen Bund und Kantonen wird im Rahmen des Projektes USIS 
festzulegen sein.
7. Schon heute nimmt das GWK nebst den Zollaufgaben 
fremdenpolizeiliche und in Absprache mit den Kantonen 
sicherheitspolizeiliche Aufgaben wahr. Dies stellt den notwendigen 
Schutz des Zollpersonals sicher und ist vor allem eine 
kostengünstige und effiziente Lösung. Die gleichen Synergien 
zwischen Zoll- und Polizeikontrollen kann das GWK unter Schengen 
weiterhin realisieren.
8. Verbesserungen bei der Sicherheit bringt insbesondere der Zugang 
zum Schengener Informationssystem (SIS). Damit hätten Polizei und 
Grenzwache Zugang zu europäischen Fahndungsdatenbanken und nicht wie 
bisher nur zu schweizerischen.
9. Mit dem Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen wird die 
Grenze zur Schweiz für die EU keine Aussengrenze mehr sein. Die 
Nachbarländer werden die Kontrolldichte bei Ausreise aus der Schweiz 
nicht verstärken müssen. Der für unsere Wirtschaft erforderliche 
einfache Grenzübertritt ist weiterhin gewährleistet.
Fazit:
Schengen bringt keine fundamentalen Änderungen am status quo im 
Bereich der Grenzkontrollen. Hingegen wird eine Mitwirkung an 
Schengen/Dublin verhindern, dass die Nachbarländer den 
grenzüberschreitenden Personenverkehr mit systematischen 
Personenkontrollen beeinträchtigen. Die verstärkte internationale 
Zusammenarbeit und der Anschluss an das Schengener 
Informationssystem (SIS), kombiniert mit den weiterhin möglichen 
Kontrollen durch das GWK, bringen ein Plus für die innere Sicherheit 
der Schweiz.
Auskunft für Medienschaffende:
Rudolf Dietrich, Oberzolldirektor, Tel. 031/322 65 01
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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