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EFD: Vernehmlassungsergebnis zur Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Bern (ots)

28. Jan 2004 (EFD) Eine rasche gesetzliche Lösung für
die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen ist in der 
Vernehmlassung praktisch unisono begrüsst worden. Eine Mehrheit der 
Vernehmlasser spricht sich zudem für eine konsequente 
Ausübungsbesteuerung aus. Die im Bericht einer aus Vertretern der 
Kantone, der Steuerberatung, der Wirtschaft und der Eidg. 
Steuerverwaltung zusammengesetzten Arbeitsgruppe vorgeschlagene 
Freistellung von 50 Prozent der geldwerten Leistung im Zeitpunkt der 
Optionsausübung wird mehrheitlich begrüsst; ein grosser Teil der 
Verbände und der Firmen wünscht sich sogar eine 70 prozentige 
Freistellung. Der Bundesrat hat heute vom Vernehmlassungsergebnis 
Kenntnis genommen und das Eidg. Finanzdepartement EFD beauftragt, 
die Botschaft für ein Bundesgesetz über die Besteuerung von 
Mitarbeiterbeteiligungen auszuarbeiten.
Die Rückmeldungen zur Ende Juni 2003 abgelaufenen Vernehmlassung 
betreffend die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen bringen die 
Dringlichkeit einer gesetzlichen Lösung zum Ausdruck. Begründet wird 
dies mit der Rechtsunsicherheit, die wegen den unterschiedlichen 
Besteuerungspraxen bei den gesperrten Mitarbeiteroptionen in den 
Kantonen entstanden ist. Zur Verunsicherung haben laut 
Vernehmlassungsadressaten auch neuere Entscheide von kantonalen 
Rekurskommissionen oder Verwaltungsgerichten beigetragen.
Eine Mehrheit vornehmlich aus dem Kreis der Kantone, der 
Spitzenverbände der Wirtschaft wie auch der angefragten 
Beratungsfirmen haben sich gegen den bundesrätlichen Vorschlag 
ausgesprochen und fordern anstelle der Besteuerung im Zeitpunkt des 
unwiderruflichen Rechtserwerbs die Besteuerung im Zeitpunkt der 
Ausübung der Option. Folgende Gründe sind hierbei in erster Linie 
genannt worden:
  • Der Zeitpunkt des unwiderruflichen Rechtserwerbs lässt sich nicht eindeutig bestimmen
  • Äusserst aufwendige Administration für den Arbeitgeber
  • Der Vollzug für die Steuerbehörden ist unpraktikabel
  • Bis auf die Niederlande und Belgien wenden die OECD-Staaten die Ausübungsbesteuerung an
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Freistellung von 50 Prozent der 
geldwerten Leistungen bei der Ausübung von echten, gesperrten 
Mitarbeiteroptionen wird dagegen mehrheitlich begrüsst. Ein grosser 
Teil der Verbände und der Firmen wünscht sich sogar eine 70 
prozentige Freistellung.
Begriffserläuterungen zu den Mitarbeiteroptionen
  • Echte Mitarbeiteroptionen: Mit der Abgabe von echten Mitarbeiteroptionen räumt ein Unternehmen seinen Angestellten das Recht auf Erwerb von Beteiligungsrechten an ihm oder einer ihm nahestehenden Firma ein.
  • Unechte Mitarbeiteroptionen: Diese enthalten blosse Anwartschaften auf ein künftiges Entgelt, das von der Höhe des erzielten Gewinns oder von der Kursentwicklung der Aktien abhängig gemacht wird. Solche Optionen unterliegen zu 100 Prozent der Besteuerung.
  • Gesperrte Mitarbeiteroptionen: Das Recht, Aktien zu erwerben, kann erst nach einer bestimmten Dauer ausgeübt werden. Selbst wenn sie ausübbar sind, können die Optionen in der Regel nicht auf andere Personen übertragen werden.
  • Handelbare Optionen: Optionen kotierter Unternehmen, die frei übertragen oder sofort ausgeübt werden können.
Auf der Grundlage der erfolgten Rückmeldungen ist das EFD vom 
Bundesrat beauftragt worden, die Botschaft für ein Bundesgesetz über 
die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen auszuarbeiten. Dabei 
soll auch eine Lösung vorgeschlagen werden, damit die Umgehung der 
Steuerpflicht durch Wohnsitzverlegung ins Ausland verhindert werden 
kann.
Auskunft:
Peter Stebler, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 74 07.
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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