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EFD: Neuregelung der Akteneinsicht betreffend Südafrika zur Apartheid-Zeit

Bern (ots)

17. Apr 2003 (EFD) Der Zugang zu Südafrika-Akten im
Bundesarchiv, welche die Apartheid-Zeit betreffen und Namen von 
Unternehmen enthalten, wird vorübergehend unterbunden. Zu diesem 
Schritt sah sich der Bundesrat an seiner gestrigen Sitzung 
gezwungen: Angesichts der in den USA eingereichten Sammelklagen 
gegen in- und ausländische Firmen, welche während der Apartheid-Zeit 
geschäftliche Beziehungen zu Südafrika unterhielten, würde nämlich 
die bisher praktizierte freie Akteneinsicht die Gefahr bergen, die 
Stellung der eingeklagten Schweizer Firmen gegenüber mitbetroffenen 
ausländischen Firmen im Rahmen der Sammelklagen zu verschlechtern. 
Gleichzeitig hat der Bundesrat das EDA beauftragt, die 
Akteneinsichtspraxis im Ausland genauer abzuklären. Zudem werden 
Möglichkeiten geprüft, wie auf der Basis dieses Entscheids das 
laufende Nationale Forschungsprogramm zu den Beziehungen Schweiz - 
Südafrika möglichst ungehindert abgeschlossen werden kann. Im Lichte 
dieser Abklärungen wird der Bundesrat überprüfen, ob eine Rückkehr 
zu einer liberaleren Einsichtspraxis möglich ist.
Im Mai 2000 hat der Bundesrat den Nationalfonds beauftragt, die 
Beziehungen Schweiz - Südafrika zu untersuchen (NFP 42+, siehe 
Kasten) und gleichzeitig die aktenabliefernden Stellen der 
Bundesverwaltung aufgefordert, einen liberalen Zugang zu Akten im 
Bundesarchiv zu gewährleisten. In der Folge wurde verschiedenen NFP- 
Forschern wie auch vereinzelten anderen Gesuchstellern (Studenten, 
Journalisten) Einsicht in die Aktenbestände gewährt.
In der Zwischenzeit sind in den USA Sammelklagen nach US-Recht gegen 
verschiedene Firmen mit Geschäftsbeziehungen zu Südafrika 
eingereicht worden. Betroffen sind auch Schweizer Firmen. Damit 
haben sich die Rahmenbedingungen für einen möglichst liberalen 
Zugang zu den Südafrika-Akten geändert. Obwohl der Bundesrat nach 
wie vor eine liberale Einsichtspraxis unterstützt, lässt er nun den 
Zugang zu den Akten für Forscher und andere Interessierte 
vorübergehend nicht mehr zu.
Kein Land ausser der Schweiz leistet eine dem NFP42+ vergleichbare 
historische Aufarbeitung. Der dazu erforderliche freie Zugang zu den 
Akten würde nun aber die Parteistellung der eingeklagten Schweizer 
Unternehmen gegenüber anderen Beklagten einseitig verschlechtern. 
Insbesondere bestünde das Risiko, dass Schweizer Unternehmen (wegen 
dem in der Schweiz viel leichteren Zugang zu Datenmaterial) aus dem 
Kontext isoliert und in verzerrtem Ausmass belastet würden. In der 
Güterabwägung zwischen der möglichst breiten Abstützung von 
Forschungsergebnissen einerseits und gleich langen Spiessen in 
internationalen Rechtsverfahren anderseits hat sich der Bundesrat 
für den Schutz der Rechtsgleichheit von schweizerischen und 
ausländischen Verfahrensparteien entschieden.
NFP 42+: Beziehungen Schweiz - Südafrika
Der Bundesrat hat am 3. Mai 2000 beschlossen, das NFP 42 "Grundlagen 
und Möglichkeiten der schweizerischen Aussenpolitik" mit einem 
zusätzlichen Modul "Beziehungen: Schweiz-Südafrika" (NFP 42+) zu 
ergänzen. Das Ziel des Programms besteht darin, mit einer kleinen 
Anzahl eng koordinierter Forschungsprojekte wissenschaftliche 
Grundlagen für eine Beurteilung der schweizerischen Südafrikapolitik 
zu erarbeiten, wobei wirtschaftliche, rechtliche, politologische und 
historische Fragestellungen berücksichtigt werden. Die 
Forschungsarbeiten zum NFP 42+ haben im Herbst 2001 begonnen und 
werden gestaffelt bis spätestens Dezember 2003 abgeschlossen.
Rechtlich besteht kein Anspruch auf freien Zugang zu den Akten im 
Bundesarchiv: Vielmehr sieht das Archivierungsgesetz ausdrücklich 
eine Schutzfrist für Akten vor, die jünger als 30 Jahre sind. Der 
Zugang zu solchen Akten innerhalb der Schutzfrist ist nur möglich, 
wenn die aktenabliefernde Stelle dies ausdrücklich bewilligt. 
Weitere rechtliche Schranken sind das Amts- und Bankgeheimnis. Auch 
der Entwurf zum Öffentlichkeitsgesetz sieht vor, dass kein Zugang zu 
amtlichen Dokumenten besteht, die als Geschäftsgeheimnisse zu 
betrachten sind. Der Zugang zu Dokumenten, die laufende Verfahren 
betreffen, kann im Übrigen unter bestimmten Voraussetzungen 
aufgeschoben oder verweigert werden. Der Bundesrat will den Zugang 
ausdrücklich nur befristet einschränken und periodisch überprüfen, 
ob die Rahmenbedingungen wieder eine breitere Öffnung der Archive 
ermöglichen.
Die getroffene Lösung schafft sofort klare Rahmenbedingungen, trägt 
der Besonderheit eines komplexen internationalen Rechtsverfahrens 
Rechnung und kann gelockert werden, sobald die Umstände es erlauben. 
Zudem werden Optionen geprüft, wie das laufende NFP 42+ möglichst 
ungehindert abgeschlossen werden kann.
Auskunft:
Marianne Widmer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 54 31
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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