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EFD: Kein reduzierter MWST-Satz auf der Lieferung von elektronischen Informationen

Bern (ots)

26. Feb 2003 (EFD) Bei der Lieferung elektronischer
Informationen handelt es sich nicht um eine Lieferung wie bei den 
Druckerzeugnissen, sondern um eine Dienstleistung. Dies hält der 
Bundesrat in seinen Antworten auf ein Postulat von Ständerätin 
Michèle Berger (FDP/NE) und eine Motion von Nationalrat Hans Widmer 
(SP/LU) fest. Eine Ausweitung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes 
von 2,4 Prozent auf elektronische Informationen im Bereich der 
Wissenschaft, Forschung und Bildung lehnt der Bundesrat daher ab. 
Gegen das Begehren spreche auch der Grundsatz der 
Erhebungswirtschaftlichkeit, wonach die Mehrwertsteuer (MWST) nicht 
komplizierter ausgestaltet werden soll.
Ständerätin Berger und Nationalrat Widmer hatten in ihren Vorstössen 
vom 28. November 2002 respektive 11. Dezember 2002 verlangt, auf der 
Lieferung von elektronischen Informationen im Bereich der 
Wissenschaft, Forschung und Bildung den reduzierten Steuersatz von 
2,4 Prozent anzuwenden.
In seinen Stellungnahmen hält der Bundesrat fest, dass es sich bei 
der Überlassung elektronischer Informationen nicht um eine Lieferung 
wie bei den Druckerzeugnissen handelt, sondern um eine 
Dienstleistung. Soweit Dienstleistungen dem reduzierten Steuersatz 
unterlägen, würden darunter grundsätzlich nur solche der Radio- und 
Fernsehgesellschaften fallen. Alle übrigen von Gesetzes wegen 
steuerbaren Dienstleistungen unterlägen mit Ausnahme des Sonderfalls 
der Beherbergungsdienstleistungen dem Normalsatz.
Ferner macht der Bundesrat darauf aufmerksam, dass er sich bereits 
im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft zur neuen Finanzordnung 
2007 gegen die Einführung eines zusätzlichen reduzierten 
Steuersatzes für arbeitsintensive Dienstleistungen geäussert hat. 
Daher lehne er es ab, den reduzierten Steuersatz für weitere Umsätze 
einzuführen. Darüber hinaus spreche gegen die Vorstösse auch der 
Grundsatz der Erhebungswirtschaftlichkeit, wonach die Mehrwertsteuer 
nicht komplizierter ausgestaltet werden soll. Die Ausdehnung des 
reduzierten Steuersatzes auf weitere Umsätze würde bloss zusätzliche 
Abgrenzungsprobleme aufwerfen.
Schliesslich sieht sich der Bundesrat auch durch den Vergleich mit 
der Situation in der Europäischen Union (EU) in seiner Haltung 
bestätigt. Laut der sechsten Richtlinie zur Harmonisierung der 
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern seien 
nämlich keine ermässigten Sätze auf Dienstleistungen im Bereich der 
elektronischen Informationen für Wissenschaft, Forschung und Bildung 
anwendbar.
Aus den genannten Gründen beantragt der Bundesrat, die beiden 
Vorstösse abzulehnen.
Auskunft: Bis 15.00 Uhr: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 
031 325 77 40 Ab 15.00 Uhr: Lukas Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, 
Tel 031 324 91 29
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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