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EFD: Budgetweisungen 2004 verabschiedet

Bern (ots)

26. Feb 2003 (EFD) Vor dem Hintergrund der massiven
Verschlechterung der Finanzperspektiven hat der Bundesrat die 
Budgetweisungen für das nächste Jahr verabschiedet. Die abrupt 
eingetretene Lageveränderung, die sich im Rechnungsjahr 2002 mit 
einem Defizit von 3,3 Milliarden Franken (ohne Verkaufserlös der 
Swisscom-Aktien von 3,7 Mrd) abgezeichnet hat, wird sich weiter 
verschärfen. Denn der durch den Börsensturz und den ausbleibenden 
Aufschwung bewirkte Einnahmeneinbruch bei den wichtigsten 
Fiskaleinnahmen ) ist im Budget 2003, das erstmals unter dem Regime 
der Schuldenbremse verabschiedet wurde, noch nicht enthalten. Dazu 
kommen Begehrlichkeiten für Steuerreduktionen und nicht finanzierte 
Zusatzausgaben in Milliardenhöhe . Aufgrund der aktuellen 
Einnahmenschätzungen und der revidierten Wirtschaftsprognosen 
schlägt die Lage auch auf den Finanzplan 2004-2006 durch und lässt 
aus heutiger Sicht Verschlechterungen bis zu vier Milliarden 
erwarten. Schwerpunkt der Budgetweisungen 04 ist die reale 
Stabilisierung der Ausgaben auf dem Stand 2003.
Angesichts der immer grösser werdenden Schere zwischen Ausgaben und 
Einnahmen hat der Bundesrat Ende Januar 2003 eine dreistufige 
Sanierungsstrategie verabschiedet (siehe Kästchen), die er nun 
unverzüglich umsetzen will. Dabei geht er aus heutiger Sicht davon 
aus, dass das Entlastungsprogramm allein nicht hinreichend sein 
dürfte, um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Er hat darum 
in den Budgetweisungen beschlossen, im Voranschlag 2004 die Ausgaben 
insgesamt real auf dem Stand 2003 zu plafonieren. Das heisst, dass 
die Ausgaben nicht stärker wachsen dürfen als die Teuerung. Konkret 
werden pro Departement für den Voranschlag 2004 und den 
Legislaturfinanzplan 2005-2007 verbindliche Ausgabenplafonds für die 
Eingaben der Verwaltung fixiert. Bei der Festlegung dieser 
Ausgabenplafonds werden vorerst nur die gezielten Kürzungen aus dem 
Entlastungsprogramm berücksichtigt. Diejenigen Massnahmen aus dem 
Entlastungsprogramm, die ohne Gesetzesänderung umsetzbar sind, 
müssen bereits in den Voranschlag 2004 aufgenommen werden. Das 
Entlastungsprogramm beginnt eigentlich erst ab 2005 zu greifen. 
Sollte die vorzeitige Inkraftsetzung einzelner Massnahmen nicht 
ausreichen, behält sich der Bundesrat vor, eine dringliche 
Inkraftsetzung des Entlastungspakets bereits auf den 1. Januar 2004 
zu beantragen.
Die reale Stabilisierung der Ausgaben für den Voranschlag 2004 auf 
dem Stand 2003 führt gemessen am aktualisierten Finanzplan und der 
unterstellten Teuerung von 0,7 Prozent zu Einsparungen von rund 1,1 
Milliarden Franken. Durch Vorziehen von Massnahmen aus dem 
Entlastungsprogramm 2003 lassen sich im kommenden Jahr 
Ausgabenkürzungen von 520 Millionen realisieren. Über weitere 
Kürzungen, namentlich über Anpassungen beim Personal und den Erlass 
einer Kreditsperre, wird der Bundesrat Mitte 2003 aufgrund der 
Eingaben und in Kenntnis der aktuellen Konjunkturprognosen und 
Einnahmenschätzungen entscheiden.
Herkömmliche Sparrunden reichen nicht mehr aus
Der Finanzplan 2004-2006 vom 30. September 2002 basierte auf den 
Prognosen des Spätsommers des letzten Jahres und war - entsprechende 
Entscheide der eidg. Räte beim AHV-/IV-Mehrwertsteuerprozent und 
beim Sozialziel in der Krankenversicherung vorausgesetzt - noch 
weitestgehend schuldenbremsekonform. Aufgrund der seither 
eingetretenen Ereignisse trifft diese Aussage nicht mehr zu. Der in 
seinem Ausmass überraschende Einnahmeneinbruch führte zusammen mit 
den in der Zwischenzeit eingetretenen Ausgabenänderungen zu einer 
markanten Verschlechterung der Haushaltperspektiven. Aufgrund der 
Einnahmen 2002, der neusten Einnahmenschätzungen sowie der 
revidierten Wirtschaftsprognosen muss mit Defiziten in 
Milliardenhöhe gerechnet werden. Fügt man diesen Zahlen die 
möglichen, sich in der politischen Warteschlange befindenden 
Mehrbelastungen (z.B. Sozialziel Krankenversicherung, weitergehende 
Forderungen im Steuerpaket bei der Gewinnbesteuerung juristischer 
Personen, bilaterale Verhandlungen II mit der EU) hinzu, kommt man 
zu einer noch dramatischeren Verschlechterung der Bundesfinanzen.
Angesichts der immer grösser werdenden Schere zwischen den Ausgaben 
und den Einnahmen kann ein schuldenbremsekonformer Bundesdhaushalt 
mit herkömmlichen Bereinigungs- und Sparrunden nicht herbeigeführt 
werden. Das zeigt sich allein schon daran, dass für die Jahre 2005 
und 2006 gemäss Entlastungsprogramm Kürzungen von lediglich 1,110 
und rund 1,650 Milliarden vorzunehmen und im Jahre 2007 die Ausgaben 
real auf dem gekürzten Niveau des Jahres 2006 zu plafonieren sind.
Finanzpolitische Zielsetzungen
Der Bundesrat erachtet eine umfassende Sanierungsstrategie für den 
Bundeshaushalt als unerlässlich. Der Wille von Bundesrat und 
Parlament, einen schuldenbremsekonformen Voranschlag zu 
verabschieden, war im vergangenen Jahr unverkennbar. Auch mit dem 
Entlastungsprogramm zeichnen sich Defizite in Milliardenhöhe ab und 
ein schuldenbremsekonformer Bundeshaushalt ist aus heutiger Sicht 
noch nicht gesichert. (Die Schuldenbremse schreibt vor, dass die 
Einnahmen - korrigiert um einen Konjunkturfaktor k - die Obergrenze 
für die Ausgaben bestimmen sollen.)
Da die Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung als auch die 
revidierten Einnahmenschätzungen mit grosser Unsicherheit verbunden 
sind, wird das EFD die Prognosen kontinuierlich überprüfen und die 
Eigenschaften des k-Faktors aufgrund der konkreten Erfahrungen und 
Beobachtungen nochmals einer Analyse unterziehen. Namentlich wird 
der Frage nachgegangen, ob der k-Faktor die automatischen 
Stabilisatoren hinreichend spielen lässt oder ob grössere Ausschläge 
im k-Faktor selber sachgerechter wären. Weil aber nicht davon 
ausgegangen werden kann, dass die Einnahmen beim Einsetzen des 
Aufschwungs ebenso rasch steigen werden, wie sie in den letzten 
Monaten eingebrochen sind, bleibt ein strukturelles Defizit, das 
zwingend korrigiert werden muss.
Wirtschaftliche Annahmen             2004     2005-2007
Wachstum reales BIP (in %)           1,9       0,7 
Teuerungsrate (in %)                 2,0       3,25
Zinssätze (in %)                           
Kurzfristig                          1,8       1,5
Langfristig                          3,50
Die dreistufige Sanierungsstrategie vom 30. Januar 2003
Kernpunkt der Sanierungsstrategie ist ein Entlastungsprogramm, das 
ab 2005 zu greifen beginnt und ab 2006 Verbesserungen von rund 2 
Milliarden Franken bringen soll. Die zweite Stufe der 
Sanierungsstrategie bildet der zeitliche Aufschub der Ehepaar- und 
Familienbesteuerung, der allerdings durch die Beschlüsse der WAK 
vorerst in Frage gestellt scheint. Als dritte Stufe der 
Sanierungsstrategie sind notfalls auch kompensatorische 
Steuererhöhungen ins Auge zu fassen.
Auskunft: 
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 09 
Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 54
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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