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EFD: Schweiz kein Hort für Tabak-Schmuggler

Bern (ots)

19. Feb 2003 (EFD) Die in New York eingereichte Klage
der Europäischen Union gegen den Tabakkonzern Reynolds hat sich 
nicht auf die bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der 
EU ausgewirkt. Das hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine 
Interpellation von Nationalrätin Franziska Teuscher (Grüne/BE) fest. 
Weiter schreibt er in seiner Antwort, die Schweiz sei auch kein 
sicherer Hort für Wirtschaftskriminelle.
In ihrer Ende Oktober letzten Jahres eingereichten Klage 
beschuldigte die EU Reynolds, den Tabakschmuggel zu fördern, mit dem 
organisierten Verbrechen zusammenzuarbeiten und Helferdienste bei 
der Geldwäscherei zu leisten. Weiter hiess es, Firmen hätten ihren 
Sitz in die Schweiz verlegt, weil sie hier vor Strafverfolgung 
sicher seien. Mit ihrer Interpellation vom 13. Dezember 2002 wollte 
Nationalrätin Franziska Teuscher vom Bundesrat unter anderem wissen, 
wie er die Rolle der Schweiz in dieser Klageschrift beurteile und ob 
sich das Verfahren auf die bilateralen Verhandlungen mit der EU 
auswirke. Ausserdem wollte Teuscher wissen, wie der Bundesrat den 
Imageschaden für die Schweiz beurteile, da unser Land in der Klage 
als Hort für "kriminelle Banden", "Zigarettenschmuggler" und 
"Geldwäscher" erwähnt werde.
In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, er sei offiziell nicht 
über die Klage informiert worden. Im Übrigen sei es nicht Sache des 
Bundesrates, ein ausländisches Gerichtsverfahren zu kommentieren. 
Die Klage habe in den Verhandlungen mit der EU weder im Dossier 
Betrugsbekämpfung noch bei der Zinsenbesteuerung eine Rolle 
gespielt. Geldwäscherei und Schmuggel seien Delikte, die in der 
Schweiz verfolgt würden. Handle es sich beim Schmuggel um einen 
Abgabebetrug, könne die Schweiz den ausländischen 
Strafverfolgungsbehörden Rechtshilfe leisten. Das in der Schweiz 
geltende Bankgeheimnis schütze nicht vor Strafverfolgung. Unser 
Land, so der Bundesrat, ist deshalb auch kein sicherer Hort für 
Wirtschaftskriminelle.
Auskunft: Hans Georg Nussbaum, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 65 88
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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