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EFD: Umfassende Sanierungsstrategie für den Bundeshaushalt

Bern (ots)

30. Jan 2003 (EFD) Der Bundesrat hat die Grundzüge
einer umfassenden Sanierungsstrategie für die Bundesfinanzen 
festgelegt. Nötig wird diese, weil der im In- und Ausland in diesem 
Ausmass überraschend eingetretene Einbruch von Börse und Wirtschaft 
auch auf die öffentlichen Haushalte durchschlägt. Gegenüber den 
Schätzungen des vergangenen Oktobers rechnet die Eidg. 
Steuerverwaltung ESTV aufgrund neuerer Daten mit Mindereinnahmen von 
bis zu 5.5 Milliarden Franken im Jahr 2006. Dazu kommt ein 
beträchtliches Potenzial von Mehrausgaben in Zusammenhang mit 
Vorlagen, die noch in parlamentarischer Beratung stecken. Obwohl die 
Ursache (Verhältnis zwischen konjunkturellen und strukturellen 
Gründen) sowie der genaue Umfang der Ausfall-Schätzungen mit 
Unsicherheiten behaftet sind, ist die massive Verschlechterung der 
Haushaltlage eine Realität. Um den Unsicherheiten der Prognosen 
Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat eine mehrstufige 
Sanierungsstrategie mit unterschiedlichen Massnahmen beschlossen, 
die je nach tatsächlicher Entwicklung lage- und bedarfsgerecht 
ausgelöst werden können. Kernpunkt der Sanierungsstrategie ist ein 
Entlastungsprogramm, das bis 2006 Verbesserungen von rund 2 
Milliarden Franken bringen soll. Der Bundesrat will die 
entsprechende Botschaft noch vor den Sommerferien verabschieden.
Die Risiken für den Bundeshaushalt ergeben sich in erster Linie 
aus 
dem wirtschaftlichen Umfeld: Nachdem die Einnahmenschätzungen schon 
im Oktober vergangenen Jahres um 1 Milliarde Franken nach unten 
korrigiert werden mussten, gaben nun die definitiven Steuereingänge 
2002 zu einer weiteren Revision der Prognosen Anlass. Betroffen 
davon sind namentlich die direkte Bundessteuer (juristische 
Personen), die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben 
(Umsatzabgabe).Weniger grosse Ausfälle sind bei der Mineralölsteuer 
zu verzeichnen (siehe Kasten).
Mindereinnahmen 2003ff im Vergleich zu den Schätzungen per 30.10.02
2003  2004  2005  2006
Direkte Bundessteuer -1650 -2400 -3050 -3250
Verrechnungssteuer   -1700  -900 -1000 -1100
Mehrwertsteuer        -300  -300  -400  -500
Stempelabgaben        -300  -400  -500  -500
Mineralölsteuern       -45   -45   -45   -45
Total                -3995 -4045 -4995 -5395
Der Einfluss der Wirtschaftsentwicklung auf die Einnahmen
Da die revidierten Schätzungen angesichts der Abhängigkeit von 
volks- und weltwirtschaftlichen Entwicklungen nach wie vor mit 
grossen Unsicherheiten behaftet sind, hat der Bundesrat das Eidg. 
Finanzdepartement EFD beauftragt, die Prognosen kontinuierlich zu 
überprüfen. Dabei soll auch ermittelt werden, wie stark 
konjunkturelle und wie stark strukturelle Faktoren zum 
Einnahmenrückgang führen. Für die Definition der zu treffenden 
Massnahmen ist wichtig, in welchem Ausmass sich der in Etappen 
erfolgte Rückschlag an den Aktienmärkten sowie die Gewinneinbrüche 
und der Restrukturierungsbedarf in der Wirtschaft in den 
öffentlichen Haushalten bemerkbar macht - diese Frage stellt sich 
nicht nur in der Schweiz, sondern auch in den USA und Europa. Von 
Bedeutung ist sodann die Frage, ob im Fall eines Aufschwungs damit 
gerechnet werden kann, dass die Einnahmen rasch wieder das alte 
Niveau erreichen.
Wichtige Ausgabendisziplin
Grosse Risiken drohen den Bundesfinanzen sodann von politischer 
Seite: Im Parlament ist eine Reihe von Vorlagen in Beratung, die das 
Defizit bis 2006 noch einmal um 2 Milliarden erhöhen könnten. Zu den 
Hauptbrocken gehören das Sozialziel bei den Prämienverbilligungen 
für die Krankenversicherung, die gefährdeten Bundesanteile an den 
Mehrwertsteuerprozenten für AHV und IV, die Aufstockung des 
Steuerpakets durch den Nationalrat sowie die vom Ständerat 
abgelehnte Versteigerung von Fleischimportkontingenten. Der 
Bundesrat wird in den eidg. Räten mit Entschiedenheit darauf 
hinwirken, dass diese Teilbeschlüsse korrigiert werden. Sollte das 
Parlament darauf nicht eintreten, würde dies die Finanzlage des 
Bundes verschärfen und den politischen Handlungsspielraum für die 
Bewältigung künftiger Probleme nochmals markant reduzieren.
Sanierungsstrategie mit Kernstück "Entlastungsprogramm"
Die zur Diskussion stehenden Ausgaben ergeben zusammen mit dem 
aus 
heutiger Sicht geschätzten Einnahmeneinbruch von bis zu 5,5 
Milliarden (2006) ein finanzpolitisches Risiko von gegen 8 
Milliarden Franken. Kernpunkt der Sanierungsstrategie ist ein 
Entlastungsprogramm, das hauptsächlich bei den Ausgaben ansetzt. Der 
Bundesrat hat gestern die Grundzüge festgelegt und die Departemente 
beauftragt, die einzelnen Massnahmen zu konkretisieren und wo nötig 
Gesetzesänderungen auszuarbeiten. Er hat im weiteren eine Reihe von 
Prüfaufträgen erteilt, die bis im März abgeschlossen sein sollen. 
Die Massnahmen betreffen neben dem Eigenbereich der Verwaltung 
praktisch alle grossen Aufgabengebiete des Bundes (siehe Beilage: 
Konturen des Entlastungsprogramms). Insgesamt wird damit eine 
Entlastung des Haushaltes um rund 2 Milliarden Franken angestrebt. 
Die Botschaft soll den eidg. Räten noch vor den Sommerferien 
zugeleitet werden.
Die zweite Stufe der Sanierungsstrategie bildet der zeitliche 
Aufschub der Ehepaar- und Familienbesteuerung. Der Vorsteher des 
EFD, Bundesrat Kaspar Villiger, ist zu diesem Zweck vom Bundesrat 
ermächtigt worden, in den zuständigen parlamentarischen Kommissionen 
zu beantragen, das Inkraftsetzen dieses Teils der Vorlage von der 
Situation des Bundeshaushalts abhängig zu machen. Sie würde damit 
vom Bundesrat erst in Kraft gesetzt werden können, wenn Budget und 
Finanzplan den Erfordernissen der Schuldenbremse entsprechen. Im 
weiteren wird der Bundesrat die Vorlage zur Wohneigentumsbesteuerung 
nur unterstützen, wenn sie erstens nur moderate Ausfälle bringt und 
zweitens mit einem erst 2008 in Kraft tretenden Systemwechsel 
verbunden wird.
Schliesslich bestätigte der Bundesrat seinen Entscheid vom 
vergangenen November, als dritte Stufe der Sanierungsstrategie 
notfalls auch kompensatorische Steuererhöhungen ins Auge zu fassen. 
Diese Massnahme käme allenfalls dann in Frage, wenn sich 
herausstellen sollte, dass ein signifikanter Teil der 
Einnahmeneinbrüche struktureller Natur wäre und die Ausfälle zur 
Sicherung des Steuersubstrats durch Erhöhung einer berechenbar 
stabilen Steuer ausgeglichen werden müsste, ohne dass sich dadurch 
die Steuerquote erhöhen würde. Ebenso könnte eine Steuererhöhung in 
Betracht gezogen werden zum Ausgleich von neuen, nicht finanzierten 
Ausgabenbeschlüssen durch das Parlament.
Als nächster Schritt wird nun eine Botschaft zum 
Entlastungsprogramm 
ausgearbeitet und das Gespräch mit den Kantonen aufgenommen. Die 
anschliessenden Konsultationen der Parteien und Verbände werden im 
wesentlichen auf konferenzieller Basis erfolgen. Das ist die 
Voraussetzung, dass sich der ehrgeizige, aber den schwierigen 
Umständen angepasste Fahrplan einhalten lässt.
Auskunft:
Kurt Dütschler, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 77
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 54
Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, 031 323 86 09
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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