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EFD: Bund zum SAirGroup-Untersuchungsbericht

Bern (ots)

24. Jan 2003 (EFD) Der Bund begrüsst die umfassende
Aufarbeitung der Sachverhalte rund um den Zusammenbruch der 
SAirGroup. Die Herstellung von Transparenz über Vorgänge und 
Verantwortlichkeiten war schon an der ordentlichen 
Generalversammlung im April 2001 ein erfolgreich vorgebrachtes 
Anliegen des Bundes. Der Bericht ist eine Grundlage für die 
rechtliche Würdigung der aufgezeigten Sachverhalte.
Die vom Sachwalter geleitete Untersuchung ist nach der Eröffnung der 
Nachlasstundung über die SAirGroup und verschiedene 
Tochtergesellschaften am 5. Oktober 2001 an die Stelle der von Bund 
und Kanton Zürich an der ordentlichen Generalversammlung vom 25. 
April 2001 veranlassten obligationenrechtlichen Sonderprüfung 
getreten. Sie schöpft die weiter gehenden Kompetenzen des 
Sachwalters aus und erreicht das angestrebte Ziel umfassender als 
die Sonderprüfung, weshalb sich der Bund und der Kanton Zürich mit 
je 913'000 Franken an den Kosten des Untersuchungsberichts beteiligt 
haben.
Der Untersuchungsbericht ist eine wichtige Grundlage zur Abklärung 
des Sachverhalts, befasst sich jedoch nicht mit der rechtlichen 
Beurteilung, die allenfalls den Gerichten vorbehalten bleibt. Der 
Bericht wird nun auch seitens des Bundes im Detail analysiert. Der 
Entscheid über die Einleitung allfälliger 
Verantwortlichkeitsprozesse liegt in erster Linie bei den 
Liquidations- bzw. Konkursorganen, die ab dem Zeitpunkt eines 
abgeschlossenen Nachlassvertrags oder einer allfälligen 
Konkurseröffnung allein dazu berechtigt sind.
Auskünfte:
Daniel Eckmann, Kommunikation EFD, 031 322 63 01
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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