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EFD: Zinsenbesteuerung: Neue Punkte müssen analysiert werden

Bern (ots)

22. Jan 2003 (EFD) Der Bundesrat nimmt davon Kenntnis,
dass der EU- Finanzministerrat (Ecofin-Rat) in der Frage der 
Besteuerung von Zinserträgen für natürliche Personen eine 
grundsätzliche politische Einigung erzielt hat. Gleichzeitig stellt 
er fest, dass die EU für die Anerkennung der Gleichwertigkeit des 
Schweizer Angebots noch gewisse Vorbehalte gemacht hat. Der von der 
Schweiz offerierte Beitrag zur Lösung des 
EU-Zinsenbesteuerungs-Problems respektiert ihre Rechtsordnung und 
wahrt das Bankgeheimnis. Gleichzeitig ist der Steuerrückbehalt ein 
grosszügiges und effizientes Instrument. Der neuste Ecofin-Beschluss 
weicht allerdings zum Teil vom bisherigen EU- Richtlinienentwurf ab. 
Unter Vorbehalt einer genauen Analyse und der Bereinigung von 
Differenzen scheint eine vertragliche Einigung nicht ausgeschlossen. 
Diese müsste aus Schweizer Sicht dauerhaft sein und zur 
langfristigen Stabilität und Berechenbarkeit der Rahmenbedingungen 
beitragen. Bevor das Abkommen über die Zinsenbesteuerung 
abgeschlossen wird, müssen auch in den anderen Dossiers der 
bilateralen Verhandlungen II die noch bestehenden Probleme 
ausgeräumt und die entsprechenden Abkommen finalisiert werden. Dies 
ist aus der Sicht der Schweiz - zusammen mit der Erfüllung weiterer 
Bedingungen - eine Voraussetzung, damit im Paket "Bilaterale II" ein 
insgesamt ausgewogenes Gesamtresultat erreicht werden kann.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) ist im Hinblick auf die 
Realisierung der geplanten Richtlinie zur Besteuerung von 
Zinserträgen für natürliche Personen eine weitere, allerdings erst 
politische Einigung erzielt worden. Der Bundesrat hat von der 
Zustimmung des zuständigen EU-Ministerrats zu den Eckwerten einer 
Einigung mit der Schweiz Kenntnis genommen. Die Schweiz hat das 
Anliegen der EU, wonach Zinserträge von in der EU ansässigen Bürgern 
angemessen zu besteuern sind, stets geteilt. Mit einer grosszügigen 
Offerte, deren Kernstück der Steuerrückbehalt zugunsten der EU- 
Mitgliedstaaten ist, hat die Schweiz die Voraussetzung dafür 
geschaffen, dass die geplante EU-Lösung nicht über die Schweiz 
umgangen werden kann. Die Schweiz hat von Anfang an eine effiziente 
und dauerhafte Lösung im Rahmen der Schweizer Rechtsordnung und 
unter Wahrung des Bankgeheimnisses angestrebt. Ziel der 
Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU ist die möglichst lückenlose 
und effiziente Besteuerung der von der EU-Richtlinie erfassten 
Zinserträge ohne eine damit verbundene Einführung – auch nicht zu 
einem späteren Zeitpunkt - eines automatischen Meldeverfahrens. Die 
gestern getroffene politische Einigung der EU-Finanzminister lässt 
einzelne Problempunkte erkennen, die in Gesprächen mit der EU 
geklärt und bereinigt werden müssen. Dazu gehört die im 
Ratsbeschluss angedeutete Absicht der EU, kontinuierlich darauf 
hinzuarbeiten, dass die Schweiz und weitere Drittstaaten (jedoch 
nicht die USA) zu einem Regime übergehen, wie es OECD-intern für 
Steuerparadiese diskutiert wird, also für Staaten ohne namhafte 
Einkommenssteuern und ohne mit der Schweiz vergleichbaren Standards. 
Dies wäre nicht sachgerecht, weil die Schweiz kein Steuerparadies 
ist, und es stünde im Widerspruch zur angestrebten Dauerhaftigkeit 
der Vertragslösung zwischen der Schweiz und der EU. Es ist daran zu 
erinnern, dass der einzig gültige OECD-Standard im so genannten 
Bankgeheimnis-Bericht vom April 2000 festgehalten ist, den die 
Schweiz mit ihrer Politik in diesem Bereich erfüllt. Weitere genau 
zu überprüfende Fragen betreffen unter anderem die Gleichwertigkeit 
unter den Drittstaatenlösungen sowie den Zeitpunkt und die 
Bedingungen für eine Vertragsrevision. Ferner darf die Schweiz 
gegenüber jenen EU-Ländern, die ebenfalls eine Quellensteuer 
einführen, nicht benachteiligt werden.
Weiteres Vorgehen und Bedingungen
Die Einzelheiten des Abkommenstextes werden nun in den kommenden 
Tagen und Wochen genau analysiert. Eine genaue Analyse ist nötig, 
weil der Ecofin-Beschluss in wichtigen Bereichen vom bestehenden EU- 
Richtlinienentwurf abweicht, der die Basis der bisherigen 
Verhandlungen bildete. Die Analyse bildet die Grundlage für die 
weiterführenden Gespräche mit der EU. Voraussetzung für die 
Umsetzung des Abkommens ist natürlich, dass die Richtlinie EU-intern 
verabschiedet wird. Ferner erwartet der Bundesrat, dass die im 
Ratsbeschluss nicht explizit erwähnte Verpflichtung der EU und ihrer 
Mitgliedstaaten bezüglich der analogen Anwendung der Mutter-Tochter- 
Richtlinie und der Richtlinie über Zins- und Lizenzzahlungen 
zwischen verbundenen Unternehmen auf die Schweiz als notwendiger 
Teil einer Einigung über die Frage der Zinsenbesteuerung umgesetzt 
und so ausgestaltet wird, dass sie auch gegenüber den neu der EU 
beitretenden Staaten wirken.
Horizontaler Aspekt: Ausgewogenes Gesamtergebnis
Mit ihrer Bereitschaft zur Einführung eines Steuerrückbehalts hat 
die Schweiz ihren Beitrag zur Lösung der Frage der Zinsenbesteuerung 
mehr als geleistet. Der Bundesrat erwartet, dass nun auch die 
Verhandlungen in den übrigen Dossiers rasch abgeschlossen werden 
können. Dies ist aus der Sicht der Schweiz eine Voraussetzung, damit 
ein insgesamt ausgewogenes Gesamtresultat erreicht werden kann.
Dieser Punkt ist für die CH zentral: Ein Abschluss der Verhandlungen 
bei der Zinsenbesteuerung kann für die Schweiz nur Teil einer 
Gesamtlösung sein. Die Schweiz hat diesen koordinierten 
Verhandlungsansatz immer wieder betont. Bevor das Abkommen über die 
Zinsenbesteuerung paraphiert wird, müssen auch in den anderen 
Dossiers die noch bestehenden Probleme ausgeräumt und die 
entsprechenden Abkommen finalisiert werden. Ist das geschehen, kann 
zum gemeinsamen Verhandlungs-Abschluss der bilateralen Abkommen II 
geschritten werden.
Aus der Sicht der Schweiz können – den politischen Willen beider 
Parteien vorausgesetzt – die anderen Dossiers rasch einer Lösung 
zugeführt werden.
  • Die Verhandlungen über die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte konnten in der Substanz bereits abgeschlossen werden.
  • Fünf weitere Dossiers (Media, Statistik, Umwelt, Pensionen sowie Bildung/Berufsbildung/Jugend) dürften keine grösseren Probleme bieten.
  • In den Dossiers Schengen /Dublin und Betrugsbekämpfung sind die Verhandlungen weit fortgeschritten. In Anbetracht der substanziellen Angebote der Schweiz in diesen Dossiers und des gegenseitigen Interesses können die noch verbleibenden Divergenzen im Rahmen dieser Angebote rasch beseitigt werden.
  • Einzig im Dienstleistungsdossiers dürften noch vertiefte Abklärungen erforderlich sein.
Auskünfte zur Zinsenbesteuerung: 
Daniel Eckmann, Delegierter für Kommunikation EFD: 031 322 63 01
Auskünfte zum übrigen Stand der Bilateralen Verhandlungen II:
Adrian Sollberger, Integrationsbüro: 031 322 26 40
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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