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EFD: Steuerliche Regelung der Mitarbeiter-Optionen: Vernehmlassungseröffnung im Spätsommer

Bern (ots)

21. Aug 2002 (EFD) Im Bereich der Besteuerung von
Mitarbeiter- Optionen sollen nicht durch vorschnelle 
Weichenstellungen Entscheide präjudiziert werden, die erst in einer 
späteren Phase zu treffen sind. Zuerst schickt der Bundesrat im 
Spätsommer 2002 einen von einer gemischten Arbeitsgruppe erstellten 
Bericht zur Frage der steuerlichen Regelung der Mitarbeiter-Optionen 
in die Vernehmlassung. Er beantragt daher, eine Motion von 
Nationalrätin Barbara Polla (LPS/GE), welche dieselben Begehren 
enthält wie jene von Ständerat Rolf Schweiger (FDP/ZG), in ein 
Postulat umzuwandeln.
Polla hatte in ihrer Motion den Bundesrat um einen Vorschlag zur 
vereinfachten Besteuerung von Optionen ersucht, um den 
Besonderheiten von Start-up-Unternehmen Rechnung zu tragen. 
Inhaltlich stellt der Vorstoss dieselben Begehren wie die Motion von 
Ständerat Schweiger. Dieser Motionsvorschlag wurde am 5. Juni 2002 
vom Ständerat als Postulat entgegenommen, nachdem sich der Motionär 
damit einverstanden erklärt hatte.
Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das 
Eidg. Finanzdepartement (EFD) beauftragt wurde, die steuerliche 
Behandlung der von neugegründeten KMU (kleine und mittlere 
Unternehmen) abgegebenen Mitarbeiteroptionen durch Ergänzung des 
bisherigen Kreisschreibens von 1997 in einer für den 
Unternehmensstandort vorteilhaften Weise auszugestalten. An einer 
Sitzung des Vorstandes der Schweizerischen Steuerkonferenz von Ende 
2000, so der Bundesrat weiter, hätten jedoch alle Vertreter der 
kantonalen Steuerverwaltungen diese rasche Lösung abgelehnt. Als 
Hauptgrund sei angeführt worden, dass eine separate Lösung für 
Mitarbeiteroptionen der Start-up-Unternehmen im Vergleich zu 
Mitarbeiteroptionen anderer Unternehmen zu einer rechtsungleichen 
Behandlung geführt hätte. Gefordert wurde daher eine für alle 
Mitarbeiteroptionen geltende normative Lösung.
Gestützt auf diesen Beschluss beauftragte das EFD im Frühjahr 2001 
eine gemischte Arbeitsgruppe, Varianten einer normativen Regelung 
der Optionsbesteuerung auszuarbeiten und eine Lösung vorzuschlagen. 
Der Bericht der aus Vertretern der Wirtschaft (inklusive 
Steuerberatung), der Bundesbehörden und von kantonalen 
Steuerverwaltungen zusammengesetzten Arbeitsgruppe liegt inzwischen 
vor. Er präsentiert ein klares Gesamtkonzept und enthält 
ausformulierte Vorschläge zur Anpassung des Bundesgesetzes über die 
direkte Bundessteuer sowie des Bundesgesetzes über die 
Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden wie 
auch zum Erlass einer bundesrätlichen Verordnung über die 
Besteuerung der Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen.
Der Bundesrat will den Bericht der Arbeitsgruppe noch im Spätsommer 
2002 in die Vernehmlassung senden, um allen interessierten Kreisen 
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In Kenntnis der Ergebnisse 
der Vernehmlassung wird er dann über das weitere Vorgehen 
beschliessen und den eidg. Räten eine Botschaft vorlegen.
Um den Ergebnissen der Vernehmlassung nicht vorzugreifen und 
vorschnelle Weichenstellungen zu vermeiden, beantragt der Bundesrat, 
die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Mitarbeiteroptionen
Über Mitarbeiteroptionen können Angestellte an ihrer Firma beteiligt 
werden. Die Firma entrichtet einen Teil des Lohnes durch die Abgabe 
von Optionen, wodurch ihr mehr Geld zur Verfügung bleibt, was gerade 
für junge Unternehmen, sogenannte Start-ups, vorteilhaft ist. Die 
Optionen bedeuten für die Angestellten ein Recht auf Erwerb von 
Beteiligungsrechten des die Optionen ausgebenden Unternehmens oder 
eines nahestehenden Unternehmens. Die Mitarbeiteroptionen sind also 
ein Lohnbestandteil und müssen darum beim Empfänger als Einkommen 
versteuert werden. Eine unterschiedliche Besteuerung der Mitarbeiter 
von Start-up- und langjährigen Betrieben erachtet der Bundesrat als 
diskriminierend.
Auskunft: Peter Stebler, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 74 07
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, Kommunikation, CH-3003 Bern, 
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33, Fax: ++41 (0)31 323 38 52, e-mail:  
info@gs-efd.admin.ch, Internet: http://www.efd.admin.ch

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