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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

UVEK/ETEC: Gekröpfter Nordanflug: Vorgehen und Zuständigkeiten

Bern (ots)

Bundesrat Leuenberger hat mit dem Kanton Zürich, dem
Flughafen Zürich, Skyguide und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt 
(BAZL) das weitere Vorgehen und die Zuständigkeiten bei den 
Planungsarbeiten für einen gekröpften Nordanflug festgelegt. Alle 
Beteiligten bekräftigten ihr grosses Interesse an einem raschen und 
koordinierten Vorgehen bei der Abklärung der Machbarkeit. Die 
entsprechenden Arbeiten sind aufwändig weil es sich beim gekröpften 
Nordanflug um ein neuartiges, nicht den internationalen Standards 
entsprechendes Verfahren handelt, das einen Sicherheitsnachweis 
voraussetzt.
An dem Treffen mit UVEK-Vorsteher Moritz Leuenberger nahmen die 
Zürcher Regierungsrätin Rita Fuhrer, der Präsident des Flughafen- 
Verwaltungsrates, Andreas Schmid, der designierte Präsident des 
Skyguide-Verwaltungsrates, Guy Emmenegger, und der Direktor a.i. des 
BAZL, Max Friedli, teil. Sie einigten sich auf ein verbindliches 
Arbeitsprogramm für die weiteren Abklärungen zum gekröpften 
Nordanflug, das die weiteren Schritte in der Planung und die 
Zuständigkeiten festlegt.
Der Flughafen ist bereit, bei den anstehenden Abklärungen für die 
An-und Abflugverfahren weiterhin die Führung zu übernehmen. BAZL und 
Skyguide wirken dabei mit. Der Flughafen hat bereits im vergangenen 
Herbst bei einem ausländischen Expertenbüro mögliche Varianten für 
einen gekröpften Anflug erarbeiten lassen. Eine Grobskizze inklusive 
Lärmauswirkungen soll für das Mediationsverfahren aufbereitet 
werden.
Beim gekröpften Nordanflug, der südlich der deutschen Grenze 
verläuft und einige Kilometer vor der Landung auf die Pistenachse 
einschwenkt, handelt es sich um ein neues Verfahren, das von den 
internationalen Standards abweicht. Aus diesem Grund muss ein 
solcher Anflug zuerst zertifiziert werden. Dafür ist ein 
ausgedehnter Sicherheitsnachweis mit komplexen Berechnungen 
umfangreicher Datenmengen erforderlich.
Wenn der Sicherheitsnachweis erbracht werden kann, sind weitere 
Abklärungen für die Entflechtung der Verkehrsströme, die neue 
Luftraumstruktur und die Kapazitäten, welche mit einem solchen 
Konzept erreicht werden können, notwendig. Das kann auch 
Auswirkungen auf andere An- und Abflugverfahren haben. Danach wird 
der Flughafen die für eine Einführung notwendige Änderung des 
Betriebsreglements beim BAZL beantragen. Schliesslich müsste 
Skyguide, die Installation der notwendigen Navigationsanlagen 
vornehmen und die neuen Flugsicherungsverfahren einführen. Die 
Teilnehmenden sind sich bewusst, dass diese Arbeiten mehrere Jahre 
in Anspruch nehmen (siehe Tabelle).
Parallel dazu arbeitet der Flughafen Zürich beschleunigt einen 
gekröpften Nordanflug auf Sicht aus, der als vorübergehende Variante 
zum Einsatz kommen kann. Ein solches Verfahren hätte eine 
Einschränkung der Kapazitäten zur Folge.
Bern, 24. März 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:
Daniel Göring, Informationsbeauftragter BAZL, Tel. 031 324 23 35
Jörn Wagenbach, Informationschef Flughafen Zürich, Tel. 076 356 74 
19
Irène Schellenberg, Informationschefin VD Kt. Zürich, Tel. 043 259 
26 17

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