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UVEK/ETEC: Abklärungen zum gekröpften Nordanflug planmässig

Bern (ots)

Die Abklärungen von Unique, Skyguide und BAZL zum
gekröpften Nordanflug laufen seit mehreren Monaten und kommen 
planmässig voran. Die Zuständigkeiten und der Zeitplan für die 
weiteren Arbeiten wurden auf operativer Ebene im Detail geklärt. 
Dieses Arbeitsprogramm soll am 24. März von den Führungsorganen der 
drei Akteure verabschiedet werden. Das UVEK hat im Übrigen die 
Vorgabe gemacht, dass bis zum Beginn der Mediation eine Grobvariante 
für den gekröpften Nordanflug vorliegen soll.
Unique, Skyguide und BAZL haben auf operativer Ebene bereits im 
letzten Herbst die Arbeiten zur Abklärungen der Machbarkeit des 
gekröpften Nordanflugs aufgenommen. Nach Art. 36c des 
Luftfahrtgesetzes ist grundsätzlich der Flugplatzhalter für die 
Festlegung von An- und Abflugverfahren im Rahmen des 
Betriebsreglementes zuständig. Das BAZL genehmigt das 
Betriebsreglement. Skyguide ist für die Einbindung neuer An- und 
Abflugverfahren in die Luftraumstruktur zuständig. Die gekröpften 
Nordanflüge stellen ein neues Verfahren dar, das von den ICAO- 
Standards abweicht. Die Entwicklung dieses Verfahrens setzt deshalb 
zusätzliche Abklärungen zur Zertifizierbarkeit voraus. Die 
Zuständigkeiten für diese Verfahrensschritte wurden mittlerweile vom 
BAZL unter Einbezug von Unique und Skyguide geklärt. Der 
entsprechende Vorgehensvorschlag des BAZL soll demnächst von den 
Führungsorganen der drei Akteure verabschiedet und kommuniziert 
werden.
Bern, 9. März 2004
Bundesamt für Zivilluftfahrt
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